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Beilwurf Reichsbürger-Prozess geht in Verlängerung

Das Urteil um den Beilwurf eines "Reichsbürgers" auf einen Polizisten sollte im Landgericht Stendal längst gefällt sein, doch es verzögert sich weiter.

Von Wolfgang Biermann 24.09.2018, 09:46

Stendal l Im Prozess vor dem Landgericht in Stendal um den Beilwurf auf einen Beamten eines Spezialeinsatzkommandos des LKA Magdeburg bei einer Wohnungsdurchsuchung am 12. Oktober 2016 in Salzwedel war eigentlich für den 19. September 2018 das Urteil geplant. Doch stattdessen hat das Gericht zwei neue Termine im Oktober anberaumt, nachdem es einem am Dienstag gestellten Antrag der Angeklagten auf neuerliche Akteneinsicht stattgegeben hatte. Am 4. Oktober 2018 soll der unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfindende Prozess nunmehr fortgesetzt werden.

Wie die Volksstimme berichtete, ist ein der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechneter Salzwedeler des versuchten Totschlags angeklagt. Deswegen und wegen diverser anderer Straftaten – Bedrohung, falsche Verdächtigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung – steht der polizei- und gerichtsbekannte 45-Jährige zusammen mit seiner 36-jährigen Ehefrau seit dem 28. August 2018 vor der Schwurgerichtskammer.

Zum ursprünglich im Februar angesetzten Prozess waren beide nicht erschienen und unauffindbar. Zielfahnder nahmen sie im Mai fest. Seitdem sitzt das Paar in U-Haft. Die 35-Jährige ist „nur" wegen Beleidigung und falscher Verdächtigung angeklagt. So hat das Paar nach der Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2016, bei dem die Polizei fast 100 Gramm Rauschgift (Cannabis) fand, die Beamten angezeigt und sie beschuldigt, 5000 Euro, Handys und Tablet-Computer aus der Wohnung mitgenommen zu haben.

Vor Gericht hatte die Angeklagte behauptet, dass auch ein Goldbarren im Wert von etwa 16.000 Euro verschwunden sei. Das Verfahren gegen die Polizisten war von der Staatsanwaltschaft eingestellt und im Gegenzug das Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen die Angeklagten eröffnet worden.

Trotz stringenter Führung durch den Vorsitzenden Richter Ulrich Galler läuft der Prozess eher holperig, hagelt es förmlich widersinnig erscheinende Anträge in Manier der staatsverleugnenden Reichsbürgerszene. So wollte der während des gesamten Prozesses in Hand- und Fußfesseln stehende Angeklagte sämtliche vom Gericht im Prozess gefassten Beschlüsse mit Originalunterschrift von Richter Galler. Mehrfach haben die Angeklagten das Gericht abgelehnt.

Erst am Dienstag verkündete Richter Galler die Ablehnung des dritten Befangenheitsantrages gegen ihn und seine beiden Kolleginnen durch die sogenannte Vertretungskammer. Dem für Mittwoch geplanten Ende hätte somit nichts entgegengestanden. Doch dann kam besagter Antrag auf Aktensicht. Gestellt von den Pflichtverteidigern, die von den Angeklagten bislang ignoriert und, wie das Gericht, abgelehnt worden waren.