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Urteil gesprochen Betrug mit fünf Tonnen Billighonig

Das Amtsgericht hat einen Imker aus Stendal wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz verurteilt.

Von Wolfgang Biermann 25.05.2016, 15:14

Stendal l Das Amtsgericht hat am Dienstag am Ende des zweiten Prozesstages einen selbstständigen Imker aus Stendal wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz unter Einbeziehung eines im Februar ergangenen Strafbefehles wegen 29-fachen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt. Diese wurde allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Amtsrichter Thomas Schulz sah es als erwiesen an, dass der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Mittzwanziger im August 2014 einem bayerischen Weiterverarbeitungsbetrieb statt des vereinbarten deutschen Frühtrachthonigs aus eigener Herstellung 5,3 Tonnen minderwertigen Honig, teils aus China stammend, geliefert hat.

Ausgemacht war die Lieferung von insgesamt zehn Tonnen Honig zum Kilopreis von 4,60 Euro (gesamt 46  000 Euro). Der Angeklagte hatte wie berichtet zum Prozessauftakt gesagt, dass er die „Lieferung nicht gemacht“ hätte. Ein Fahrer hätte „aus Versehen die Ware verwechselt“. Das sei vermutlich dadurch passiert, weil auf dem Grundstück seiner Imkerei eine weitere Firma ansässig sei, die auch mit Honig handeln würde. In diese war er seinerzeit ebenfalls involviert.

Der Fahrer sagte aus, dass er sich aufgrund etlicher Fahrten nach Bayern nicht an jede einzelne erinnern könne. Die Ware sei ihm stets abfahrbereit bereitgestellt worden, er habe nicht konkret gewusst, was er transportiere.

Für den Staatsanwalt war damit die Sache klar. Er forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Euro (12  000 Euro) für den Imker. Anders die Verteidigerin. Zum einen sei die Ware vom Verarbeiter noch gar nicht bezahlt worden und zum anderen sei vertraglich vereinbart gewesen, dass der Empfänger die Ware erst nach eigenständiger Prüfung bezahle.

Ein Labor in Bremen, wie auch die Landesämter für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Bayern und Niedersachsen hatten in der 5,3-Tonnen-Lieferung per Pollenanalyse eine „Mischung verschiedener Honigsorten“ festgestellt, darunter auch aus China. Die Verteidigerin berief sich auf die zur Tatzeit geltende Gesetzeslage, wonach ihr Mandant unschuldig sei, weil nur ein Verarbeiter, nicht aber der Endverbraucher falsch beliefert worden sei.

Richter Schulz machte indes sein Urteil an mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen fest. Demnach sei der Angeklagte sehr wohl des Betruges schuldig. Laut einem Medienbericht kündigte die Verteidigerin Berufung gegen das Urteil an. Auf Nachfrage sagte die Staatsanwaltschaft der Volksstimme, dass sie ihrerseits eine Berufung prüfe.