Briefwähler von Bürgerbefragung ausgeschlossen
Stendal (tp) l Für die Bürgerbefragung, ob das Parken auf dem Sperlingsberg erlaubt werden soll oder nicht, kann nicht per Briefwahl abgestimmt werden. Zwar steht dies auch im Amtsblatt des Landkreises Stendal vom 27. Mai, aber erst nachdem die ersten Briefwähler das bemerkt haben, regt sich der Ärger bei den Fraktionen. "Der Stadtratsbeschluss war eindeutig, darin steht, dass die Bürgerbefragung gleichzeitig mit der Wahl zum Oberbürgermeister und zum Stadtrat stattfindet", sagte Mitte-Fraktionsvorsitzender Reiner Instenberg im Gespräch mit der Volksstimme.
"Im Stadtratsbeschluss ist nicht formuliert, dass auch die Bürgerbefragung in die Briefwahl einbezogen wird", sagte Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt auf Nachfrage der Volksstimme. Ihm gehe es vor allem darum, eine rechtssichere Oberbürgermeister- und Stadtratswahl über die Bühne zu bekommen. Kleefeldt sieht das Risiko ungültiger Stimmen, weil Bürgerbefragungszettel mit einem Kommentar versehen in den Umschlag des Stadtratsstimmzettels gepackt werden könnten und diesen dann ungültig machen würden. Den Einwand, das könnte auch am 21. Juni passieren, außerdem gebe es auch andere parallele Wahlen an einem Tag, lässt er nicht gelten, sondern weist auf die nur geringe Bedeutung der Bürgerbefragung hin. "Sie ist nicht einmal rechtsverbindlich, der Stadtrat kann auch anders beschließen", fasst er zusammen.