Umsatzsteuer Diese Bestattungen in Stendal werden steuerpflichtig
Die Friedhofsgebühren in Stendal werden überarbeitet. Kosten für bestimmte Bestattungen sollen um die Umsatzsteuer erhöht werden.
Stendal. - Bestattungen in Stendaler Gemeinschaftsanlagen werden steuerpflichtig. Das dafür notwendige Papier liegt den Stadträten zum Beschluss vor.
Die Stadtverwaltung hat diesen Schritt mehrere Jahre hinausgezögert, geht aus der schriftlichen Begründung des Beschlussvorschlags hervor. Die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sollte mit der ursprünglichen Übergangsfrist zum 1. Januar 2021 angewendet werden.
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Weil keine weitere Verlängerung der Übergangsfrist beschlossen wurde, soll die Besteuerung der Gemeinschaftsanlagen in Stendal zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Gebührensatzung wird um einen Absatz ergänzt, der erklärt, dass alle Gebühren, die mit Gemeinschaftsanlagen zusammenhängen, um die Umsatzsteuer erhöht werden.