Aus dem Gericht Drogen im Auto, die niemandem gehörten
Polizisten entdecken Drogen in einem Aurto, die scheinbar keinem der Insassen gehören. Ein Fall fürs Stendaler Amtsgericht.
Stendal l Um von Polizisten in einem Auto entdeckte, scheinbar „herrenlose“ Drogen (Kokain und Methadon) geht es derzeit in einem Prozess am Amtsgericht. Ein gerichtsbekannter Angeklagter (29) aus dem Norden des Landkreises, der sich als Mitfahrer im Auto befand, bestreitet den ihm zur Last gelegten Drogenbesitz. Worum geht es? Im Rahmen einer Verkehrskontrolle hielt eine Funkstreife am späten Abend des 13. August vorigen Jahres einen mit zwei Frauen und zwei Männern, dem Fahrer und dem Angeklagten, besetzten Pkw in Seehausen an. Der Fahrer machte auf die Beamten einen verdächtigen Eindruck. Einen freiwilligen Drogenschnelltest verweigerte er.
Daraufhin holten die Beamten die staatsanwaltliche Anordnung der Blutabnahme und zur Durchsuchung des Wagens ein. Nach Aussage eines der Polizisten beim Prozessauftakt habe er beim Ausleuchten mittels Taschenlampe im Autoinnenraum gesehen, wie der auf der Rückbank sitzende Angeklagte etwas unter den Beifahrersitz schob. Dabei soll es sich um die Drogen gehandelt haben. Die fanden die Beamten unter dem Sitz und ordneten sie dem Angeklagten zu.
Der Fahrer stand übrigens, das ergab die Blutentnahme, unter dem Einfluss von Drogen. Sein Verfahren war von der Staatsanwaltschaft als Ordnungswidrigkeit an die Bußgeldstelle abgegeben und von dieser mit unbekannt gebliebener Strafe sanktioniert worden. Der 22-Jährige sagte am zweiten Prozesstag als Zeuge aus, dass er nicht wisse, wem der Rucksack gehöre, in dem sich die Drogen befunden haben sollen – ihm jedenfalls nicht. Die beiden Frauen, die in der Tatnacht mit im Auto saßen – die 19-jährige Freundin des Angeklagten und die 20 Jahre alte Freundin des Fahrers – gaben sich als Zeugin ebenfalls völlig unwissend.
Keine von ihnen hätte den Rucksack je gesehen. Mehrfach versuchte die Verteidigerin eine Prozesseinstellung zu erreichen. Ihrer Auffassung nach sei die polizeiliche Durchsuchung des Autos illegal gewesen, weil es keine staatsanwaltliche Anordnung gegeben hätte. Doch da biss sie bei Richterin Petra Ludwig auf Granit.
Zur Fortsetzung sollen nun die damals Dienst habende Staatsanwältin und die Polizistin aus dem Stendaler Revier als Zeugen aussagen. Außerdem soll in einem Ortstermin in einer Garage am Gericht nachgestellt werden, ob der Polizist durch die getönten Scheiben des Autos beim Ausleuchten mit der Taschenlampe überhaupt etwas gesehen haben kann, was die Vertei-digerin aber in Abrede stellt.