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Ruine Einst stattlich, heute gefährlich: Am Eckhaus an der Bahnhofstraße in Stendal muss Gehweg gesperrt werden

Früher repräsentatives Eckhaus mit Gastronomie, macht das Gebäude Bahnhofstraße 23b, Ecke Frommhagenstraße, heute nur noch einen verfallenen Eindruck. Die Stadtverwaltung in Stendal fordert vom Eigentümer Sicherungsmaßnahmen.

Von Donald Lyko Aktualisiert: 15:00

Stendal. Die guten Zeiten, als das reich verzierte, stattliche Gebäude zu den architektonischen Aushängeschildern der Stendaler Bahnhofsvorstadt gehört hat, sind längst vorbei. Fenster mit Holzplatten versperrt, die Rollläden heruntergelassen, bröckelnde Fassade. Kurz gesagt: kein schöner Anblick in einem Bereich, der Touristen und Stadtbesucher empfängt, die mit Bus oder Bahn anreisen.

Damit nicht genug: Mittlerweile geht vom Gebäude eine so große Gefahr aus, dass die Stadt den Gehwegbereich und die Parkbuchten an der Gebäudeseite Frommhagenstraße sperren musste. Für Fußgänger heißt das, dass sie nur wenige Meter von der Ampelkreuzung entfernt die Straße überqueren müssen oder an der Absperrung entlang auf der Straße laufen müssten – obwohl von der Bahnhofstraße kommend immer viele abbiegende Fahrzeuge unterwegs sind.

Hohes Risiko für Fußgänger soll beseitigt werden

„Der Bau ist derzeit wirklich nicht allzu schön anzusehen, und die Sperrung des Gehweges sorgt verständlicherweise für Unmut“, räumte Armin Fischbach, Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters, auf Nachfrage ein. Die Stadtverwaltung habe die Sperrung des Gehweges und der davor befindlichen Parktaschen veranlassen müssen, „weil wiederholt Teile des Daches und der Fassade abgebrochen und auf die Straße gefallen sind. Zuletzt mussten – wohlgemerkt vor der Sperrung – zwei Schornsteinköpfe und mehrere Dachziegel entfernt werden. Das Verletzungsrisiko für die Passanten war mithin enorm hoch.“

Das zuständige Fachamt der Hansestadt Stendal hatte sich an den Eigentümer gewandt, damit dieser die Mängel und die Gefahr für die Öffentlichkeit beseitigt. Fischbach: „Der Eigentümer ist den vorhergehenden Aufforderungen zur Sicherung, etwa bei den angesprochenen Schornsteinköpfen, stets rechtzeitig nachgekommen.“ Aber: „Lediglich der Verfügung zur dauerhaften Sicherung will er nicht nachkommen.“

Eigentümer des Hauses hat Anwalt eingeschaltet

Darum habe die Hansestadt Stendal ein Verfahren gegen den Eigentümer zur dauerhaften Sicherung des Gebäudes eingeleitet. „Und die Verfügung des städtischen Bauaufsichtsamts wurde mit Androhung einer Ersatzvornahme erlassen“, erklärte der Stadtsprecher und fügte hinzu: „Aus unserer Perspektive kann diese Gefahrenquelle nicht länger hingenommen werden. Denn die momentane Sperrung ist für Fußgänger alles anderes als optimal und könnte zu Verkehrsunfällen beitragen.“

Als Reaktion auf die Verfügung habe der Eigentümer einen Rechtsanwalt bevollmächtigt, der gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt hat, informierte Armin Fischbach. Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung, darum kann die Verfügung bis zur Klärung des Widerspruchsverfahrens nicht vollzogen werden.

Zur weiteren Klärung war für vergangenen Mittwoch ein Vor-Ort-Termin mit dem Eigentümer und dem bevollmächtigten Anwalt vereinbart gewesen, der „mit Verweis auf eine Corona-Infektion im engeren Kreis“ aber kurzfristig abgesagt wurde, so Fischbach.

Nach Kenntnis der Stadt plane der Eigentümer derzeit keine Sanierung des Gebäudes. „Für uns liegen auch keine Hinweise vor, dass sich an dieser Einstellung in Bälde etwas ändern wird“, sagte der Stadtsprecher.