Sparkassenskandal Ex-Abteilungsleiter muss nicht bezahlen
Die Kreissparkasse Stendal wird von ihrem ehemaligen Abteilungsleiter keine Schadensersatzforderungen vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
Stendal l Die Kreissparkasse Stendal wird von ihrem ehemaligen Abteilungsleiter Gerhard U. keine Schadensersatzforderungen vor dem Stendaler Arbeitsgericht durchsetzen. Das Kreditinstitut akzeptiert damit nach Analyse der schriftlichen Begründung das Urteil von Arbeitsrichter Ralf Wolandt. Dieser hatte im August eine 230 000 Euro schwere Klage der Sparkasse gegen den für die eigenen Bauten verantwortlichen langjährigen leitenden Mitarbeiter abgewiesen.
Er begründete dies damit, dass Teile der Vorwürfe Vorstandsmitgliedern frühzeitig bekannt gewesen seien. Sie sind somit verjährt. Zudem geht das Gericht zugunsten von U. davon aus, dass unklare Kompetenzregelungen nicht zu seinen Lasten zu werten seien, sondern vom einstigen Vorstand zu verantworten sind. „Das mag man Herrn Burmeister vorwerfen, nicht aber dem Beklagten“, hatte der Richter etwa beim Weinkeller in den Sparkassen-Katakomben betont.
„Aus rechtlicher Sicht sind diese Argumente schwer angreifbar“, kommentierte der heutige Sparkassen-Vorstandsvorsitzende Jörg Achereiner am Dienstag das Urteil, mit dem die „Hauptverantwortung für das Handeln“ des Ex-Abteilungsleiters „gerichtsseitig beim ehemaligen Vorstand gesehen wird“. Achereiner will keine Rechtsmittel mehr einlegen, da „das Führen aussichtsloser Prozesse nicht im Interesse unserer Sparkasse und unserer Kunde liegen kann“.
Schlechte Karten hat das Kreditinstitut auch in einem parallelen Verfahren, das Wolandt am gestrigen Dienstag verhandelte. Dabei ist die Situation unstrittig: Gerhard U. soll Arbeiten für ein Splittlager und einen Müllverschlag freihändig und ohne Kontrolle an einen befreundeten Bauunternehmer vergeben haben. „Ohne eine Prüfung wurde alles dem Zufall überlassen“, monierte der Arbeitsrichter. Gleichwohl will er darin keinen Vorsatz, sondern nur eine grobe Pflichtverletzung erkennen. Für diese komme aber die Versicherung des Kreditinstituts auf. Strittig sei damit nur, wer die Eigenbeteiligung von 511,29 Euro zu tragen habe.
Wolandt brachte dabei seinen Unmut zum Ausdruck, dass sich die Sparkasse hier fast anderthalb Jahre nach der ersten Verhandlung nicht bewegt hatte und der Vorstand nicht persönlich erschienen war. Als Anwalt Axel Keller und Justitiar Dirk Wöbbeking gestern auf einer Entscheidung beharrten, zückte der Arbeitsrichter sein schärfstes Schwert: Er schloss beide von der Verhandlung aus, fällte ein Versäumnisurteil wegen Abwesenheit des Vorstandes und wies die Klage ab.
Er hatte bereits zuvor sein Missfallen geäußert, dass es hier „um politische Fragen wie die Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsrates“ gehe. Dies könne aber nicht auf dem Rücken eines Angestellten ausgetragen werden.