Gericht: Kein versuchter Totschlag Urteil: Neun Monate auf Bewährung
Von Wolfgang Biermann
Stendal l Das Landgericht Stendal hat in der Vorwoche einen 25 Jahre alten Havelberger wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu neun Monaten Gefängnis verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es als erwiesen an, dass der geständige Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am Abend des 10. Juli vorigen Jahres mit einem Bajonett mehrfach auf einen Mann in der Domstadt eingestochen, diesen aber verfehlt hat. Beim Angeklagten sind bei der Blutentnahme kurz nach der Tat 2,3 Promille Alkohol im Blut festgestellt worden.
Sturzbetrunkener Angeklagter schlägt wahllos
Für versuchten Totschlag gemäß nachträglich erweiterter Anklage fanden die Richter keinen Anhalt. Demnach hat der Angeklagte sturzbetrunken an jenem Abend offenbar wahllos sein späteres Opfer in der Bahnhofstraße angepöbelt. Im Laufe der zunächst verbal geführten Auseinandersetzung griff er dann wohl zu dem mitgeführten Bajonett mit 25 Zentimeter langer Klinge. Infolge der Alkoholisierung des Täters gelang es dem Opfer, der den Angeklagten flüchtig kannte, den Stichen auszuweichen. Der Angeklagte hatte dabei gerufen: "Ich stech dich ab, ich mach dich alle."
Gerichtspsychiater Dr. Mohammad Hasan hatte dem Angeklagten verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert, was strafrechtlich eine Verschiebung des Strafrahmens zugunsten des 25-Jährigen zur Folge hatte. Zudem war die Tat ja auch im Versuchsstadium steckengeblieben. Außerdem hatte er den Tatvorwurf eingeräumt, auch wenn er angab, von dem Abend aufgrund seines Alkoholkonsums nicht mehr viel zu wissen.
Die Staatsanwältin hatte ein Jahr Gefängnis gefordert. Die Verteidigerin plädierte auf sechs Monate. Mit neun Monaten Haft auf Bewährung konnte der Angeklagte offensichtlich gut leben, denn noch im Gerichtssaal nahm er das Urteil an. Auch die Staats- anwaltschaft verzichtete auf das Einlegen von Rechtsmitteln.