Prozess um versuchten Totschlag Gutachter vor dem Landgericht Stendal: Messerstecher soll nur vermindert Schuldfähigkeit gewesen sein
Ein 57-jähriger Angeklagter muss sich für seine Attacke mit einem Messer verantworten. Unter erheblichem Alkoholeinfluss habe er sein Opfer am Kopf verletzt. Warum der Gutachter ihm dennoch eine positive Sozialprognose attestiert.
08.04.2025, 17:20

Stendal - Ein psychiatrischer Gutachter hat vor dem Landgericht Stendal im Prozess wegen versuchten Totschlags unter Alkoholeinfluss dem 57 Jahre alten Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit attestiert. Dem Mann wird vorgeworfen, Ende September 2024 in Stendal-Stadtsee einen Bekannten in dessen Wohnung beziehungsweise auf dem Grundstück hinter dem Wohnblock mit einem Messer am Kopf verletzt zu haben.