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Corona-Pandemie Hier gilt im Landkreis Stendal wieder die Testpflicht: Landrat Patrick Puhlmann (SPD) kritisiert den Bund

Für viele Bereiche gilt ab Mittwoch (11. August) im Landkreis Stendal wieder eine Testpflicht. Die Inzidenz in der Region war an den vergangenen Tagen sprunghaft gestiegen - eine Ursache: Reiserückkehrer. 

10.08.2021, 17:05
Im Landkreis Stendal gilt aufgrund der gestiegenen Inzidenz ab Mittwoch (11. August) wieder in vielen Bereichen eine Testpflicht. 
Im Landkreis Stendal gilt aufgrund der gestiegenen Inzidenz ab Mittwoch (11. August) wieder in vielen Bereichen eine Testpflicht.  Symbolfoto: Volksstimme-Archiv

Stendal (vs) - Seit drei Tagen liegt die Inzidenz im Landkreis Stendal über dem Wert von 35. Damit ist nun klar: Für einige Bereiche des öffentlichen Lebens gilt ab Mittwoch (11. August) wieder eine Testpflicht in der Region. Das teilt der Landkreis mit Hinweis auf die geltende Landesverordnung für Sachsen-Anhalt am Dienstagnachmittag mit.

In einer Pressemitteilung zählt der Landkreis Stendal detailliert folgende Bereich auf, für die ab Mittwoch wieder die Testpflicht gilt:

  • Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbaren Einrichtungen,
  • Soziokulturelle Zentren,
  • Bürgerhäuser,
  • Seniorenbegegnungsstätten und –treffpunkte,
  • Angebote der Mehrgenerationenhäuser,
  • Kultureinrichtungen,
  • Spielhallen und Spielbanken,
  • Wettannahmestellen,
  • Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologische und botanische Gärten sowie ähnliche Freizeitangebote,
  • Indoor-Spielplätze,
  • Saunen und Dampfbäder,
  • geschlossene Räume von Gaststätten und Einrichtungen der Hochschulgastronomie,
  • öffentliche und private Sportanlagen in Gebäuden,
  • Stadt- und Naturführungen.

Das bedeutet, dass die Besucher der genannten Angebote und Einrichtungen wieder einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. "Dem gleichgestellt ist die Vorlage einer Bescheinigung über eine vollständige Impfung oder der Nachweis der Genesung von Covid-19 (GGG=Getestet, Geimpft, Genesen)", heißt es in der Mitteilung.

Der GGG-Nachweis muss somit zum Beispiel beim Besuch von Kultureinrichtungen, Gaststätten, Sportanlagen oder Bürgerhäusern vorgelegt werden, wenn die besuchten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden. Bei Angeboten im Freien ist kein Nachweis erforderlich.

Landrat kündigt Kontrollen an

Landrat Patrick Puhlmann (SPD) wirbt um Verständnis und bittet alle Landkreisbewohner um Mithilfe "beim Verhindern der drohenden vierten Welle". So erklärt Puhlmann: „Unsere Befürchtungen zu wieder ansteigenden Fallzahlen mit einer zunehmenden Zahl an Reiserückkehrern scheinen sich zu bestätigen." Nun müsse man nicht in Panik verfallen, könne aber auch nicht mehr alles ungeschützt laufen lassen, so der Landrat weiter. Die Vorlage eines negativen Tests oder eines Impf- oder Genesenennachweises werde hoffentlich dazu beitragen, dass eine Ausbreitung bei Feiern und Festen verhindert werde. "Das sind im Moment die Stellen, wo aus einem Fall schnell 10 und mehr werden", sagt Puhlmann und kündigt gleichzeitig auch Kontrollen zur Einhaltung der Testpflicht an.

Zudem appelliert er an Reiserückkehrer, die vorgeschriebenen Quarantänezeiten einzuhalten. "Nur so können wir verhindern, dass aus wenigen Fällen viele werden." 

Kritik an Inzidenz-Fokussierung

Puhlmann übt in der Pressemitteilung aber auch deutliche Kritik am Bund. "Ich fordere den Bund auf, endlich von der einseitigen Fokussierung auf die Inzidenz wegzukommen. Wir haben eine große Zahl an Geimpften im Landkreis und freie Krankenhauskapazitäten: Das muss endlich auch eine Rolle spielen.“