Amtsgericht Kind bei Alkohol-Fahrt gefährdet
Ein 48-Jähriger ist vom Amtsgericht Stendal zu einer Strafe von 2000 Euro verurteilt worden, weil er betrunken mit dem Auto unterwegs war.
Stendal l Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr ist jüngst am Ende des zweiten Prozesstages ein 48-jähriger Stendaler zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen à 40 Euro (2000 Euro) verurteilt worden. Unabhängig davon sprach das Amtsgericht Stendal eine Sperrfrist von „noch acht Monaten“ vor einer möglichen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis aus.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der in einem Ortsteil von Stendal wohnende Angeklagte am Nachmittag des 12. Dezember vorigen Jahres mit 1,97 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren ist. Dabei habe er gegen Paragraf 2 der Straßenverkehrsordnung („Rechtsfahrgebot“) verstoßen und sei mit seinem Renault einem Ford auf der Landesstraße von Heeren in Richtung Richtung L30 (Abzweig Elversdorf) in der Mitte entgegengekommen, so dass sich beide Fahrzeuge auf der Fahrbahn des Ford berührten und dem Ford der Außenspiegel abgerissen wurde. Nach kurzem Halt sei der Angeklagte weitergefahren. Ob er im strafrechtlichen Sinne Unfallflucht beging, hätte nicht vollends aufgeklärt werden können, hieß es weiter im Urteil.
Der Angeklagte wie auch sein Bruder als Beifahrer hatten behauptet, nach dem Crash angehalten und nach dem Unfallgegner Ausschau gehalten zu haben. Der Ford-Fahrer und seine Lebensgefährtin – sie hatten ein Kleinkind dabei – hatten indes angegeben, dass der Renault nicht angehalten habe. Sie seien ihm gefolgt und hätten ihn in Elversdorf zur Rückkehr an den Unfallort aufgefordert. Dorthin kam dann auch die Polizei. Aussage gegen Aussage also.
Das spiele aber keine entscheidende Rolle, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Den Unfall habe der Renault-Fahrer demnach „ohne Zweifel alkoholbedingt verursacht“. Und: „Der Angeklagte hat nicht nur sein, sondern auch Leib und Leben seines Bruders und der Ford-Insassen gefährdet.“
Der Angeklagte hatte lediglich eingestanden, am Abend vor dem Vorfall gefeiert und mittags am 12. Dezember ein Bier getrunken zu haben. Er habe sich jedoch „fit wie ein Sportschuh gefühlt“. Entweder habe der Angeklagte gelogen und tagsüber noch mehr getrunken oder er habe möglicherweise ein Alkoholproblem, sprach der Richter offen seine Vermutung aus. Der Angeklagte bagatellisiere offenbar seine Trinkgewohnheiten. Er müsse mit sich selbst härter ins Gericht gehen. Er benötige auf jeden Fall noch Zeit, um wieder als Fahrzeugführer am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Damit begründete das Gericht die zusätzlich verhängte achtmonatige Fahrerlaubnis-Sperrfrist. Der Angeklagte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.