Amtsgericht Stendal Mann soll Katze von Nachbarn erschossen haben
Verfahren vor dem Amtsgericht Stendal wurde gegen Zahlung von 200 Euro an Tierschutzverein eingestellt.
Stendal l Eine sogenannte Lebendfalle aufgestellt, Nachbars Katze darin gefangen und mit einem Luftgewehr getötet zu haben, wurde einem bislang unbescholtenen Rentner aus der Region vorgeworfen.
Letztlich wurde das Verfahren gegen den Mittsechziger vor dem Amtsgericht gegen Auflage eingestellt: Er zahlt 200 Euro an den Stendaler Tierschutzverein. Außerdem verzichtet er auf die Herausgabe seines Luftgewehrs und der Falle.
Der Angeklagte hatte zuvor bestritten, die Katze gefangen und getötet zu haben. Er hätte wohl eine Falle aufgestellt und besitze ein Luftgewehr, eine Katze habe er aber nicht erschossen. Der Rentner machte seit Jahren schwelende Streitigkeiten mit den Nachbarn um das Wegerecht und eine Wasserzuleitung für die Anzeige gegen ihn verantwortlich.
Er habe wohl eine Falle auf seinem Grundstück aufgestellt, damit hätte er aber nur Waschbären fangen wollen. Katzen hätten sich darin zuweilen verfangen, die hätte er aber immer wieder unbeschadet freigelassen.
Zunächst machte Richterin Petra Ludwig dem Angeklagten klar, dass nach dem Bundesjagdgesetz das Aufstellen von Fallen nur den dazu Befugten erlaubt sei. Verstöße dagegen stellen demnach eine Ordnungswidrigkeit dar. „Dann müsste ja das halbe Dorf angeklagt werden“, meinte der Rentner.
Der Nachbarssohn gab als Zeuge an, er habe gesehen, wie der Nachbar die Katze in der Falle erschossen und an einen Gartenzaun geworfen habe. Zuvor habe er erst Hundegebell und dann einen Knall gehört. Den habe er als Schuss gedeutet. Den Todeskampf der Katze in der Falle habe er mit seiner Mutter beobachtet, gab der 13-Jährige an. Die Mutter bestätigte das.
Sie sei aber erst durch den Schuss aufmerksam geworden. Das angeblich tote Tier haben sich beide nicht angeschaut. Nach Angaben der Mutter könnte es sich um einen jungen Kater gehandelt haben. „Der fehlte beim Füttern.“ Katzen würde es auf ihrem Grundstück etliche geben. Sie hätte das Ganze nicht angezeigt, weil sie keinen Streit mit dem Nachbarn wollte. Das habe ihr Vater getan.
„Sollten wir hier nicht einen Schlussstrich ziehen?“, fragte Amtsrichterin Petra Ludwig und schlug die Verfahrenseinstellung gegen Auflage vor. Der Angeklagte tat sich etwas schwer, willigte aber schließlich doch ein. Im Falle eines Schuldspruches hätten ihn eine Geldstrafe oder sogar Gefängnis bis zu drei Jahren erwartet. Das jedenfalls sieht das Tierschutzgesetz für das Töten eines Wirbeltieres „ohne vernünftigen Grund“ als Strafe vor.