Prozess Motiv für Messerstiche noch unklar
Weil er eine Prostituierte mit mehreren Messerstichen schwer verletzte, steht ein 55-jähriger Stendaler vor Gericht.
Stendal l Im Prozess am Landgericht gegen den 55-jährigen Stendaler, der angeklagt ist, am 22. März 2019 eine transsexuelle Prostituierte mit einem Messer attackiert zu haben, blieb auch am Ende des dritten Verhandlungstages die Hauptfrage offen, nämlich die nach dem Motiv des bislang nicht vorbestraften Angeklagten. Wie vom Prozess- auftakt berichtet, verabredete er sich laut Anklage gegen 21 Uhr telefonisch zu einem Sex-Date mit der Prostituierten in der Gardelegener Straße. Mit dabei hatte er auf seinem etwa 25-minütigem Weg von seiner Wohnung in Stadtsee I ein 32 Zentimeter langes Messer und einen etwa ebenso langen Schraubenschlüssel.
Beides nehme er immer mit, wenn er im Dunkeln unterwegs sei, gab er an. Angeblich aus Angst, weil es in Stendal schon einige Überfälle gegeben hätte.
In der Wohnung angekommen, attackierte er die Prostituierte unvermittelt von hinten mit dem Messer und brachte ihr diverse Schlag- und Schnittverletzungen an Hinterkopf, Stirn, Wange, Hals und anderen Körperteilen bei. Derartige Verletzungen seien potenziell lebensgefährdend, führte Rechtsmedizinerin Kerstin Jahnke in ihrem Gutachten aus. Dem Opfer gelang es, den Angeklagten mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen. Er wies laut Rechtsmedizinerin selbst auch teils stark blutende Verletzungen auf.
Gerichtspsychiater Dr. Mohammad Hasan fand keinen Anhalt für verminderte oder gar ausgeschlossene Steuerungsfähigkeit. Der seit der Wende arbeitslose Angeklagte ist laut Gutachten in jeglicher Hinsicht „unauffälliger Durchschnitt“ und weder intelligenzgemindert noch psychiatrisch krank. Aus seiner Sicht spreche auch nichts für einen möglicherweise strafmildernde Affekthandlung, so Hasan. Im juristischen Sinne ist er demnach voll schuldfähig.
Der 55-Jährige gibt vor, er hätte zur Tatzeit einen „Blackout“ gehabt. „Es tut mir so leid; ich kann es mir nicht erklären.“ Tränen flossen auf Seiten des Täters und des Opfers, als er sich bei der 51 Jahre alten Prostituierten entschuldigte, und diese die Entschuldigung auch annahm. Die Anwältin, die das Opfer als Nebenklägerin vertritt, fordert 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Mutter des Angeklagten schilderte ihren Sohn als höflich und hilfsbereit. Er sei weder fremdenfeindlich, die Prostituierte ist asiatischer Herkunft, noch hege er Antipathien gegen sexuell anders geartete Menschen. Er trinke nur gelegentlich wenig Alkohol, so auch am Tattat bei einer Familienfeier. 0,8 Promille ergab ein Gutachten. Vor 35 Jahren gab es einen Suizidversuch.
Auf Totschlag stehen im Regelfall fünf bis 15 Jahre Haft. Dem Gesetz nach könnte der Versuch geringer bestraft werden, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage.