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Rauschpilze, getarnt als Duftkissen Osterburger steht vor dem Amtsgericht

08.05.2013, 01:17

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Clevere und einträgliche, aber strafbare Geschäfts-idee? Auf jeden Fall am Ende aber dumm gelaufen. Ein Arbeitsloser aus Osterburg steht vor dem Amtsgericht Stendal, weil er von August 2010 bis zum 24. Februar 2012 übers Internet sogenannte Rauschpilze - als "Duftkissen" getarnt - bundesweit gewinnbringend verschickt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Stendal wirft dem 30-Jährigen insgesamt 44 Straftaten vor. Davon 41 gewerbsmäßig, weil er mit dem Versand Geld verdient habe. Die Pilze selbst soll er übers Internet bezogen und dann portioniert weiterverkauft haben. Diese Rauschpilze, auch als Zauberpilz oder halluzinogene Pilze bezeichnet, enthalten die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin und sollen ähnlich wirken wie die Kunstdroge Lysergsäure-Diäthylamid (LSD).

Polizei entdeckt Zuchtanlagen für Cannabispflanzen

Der Angeklagte hat lediglich zehn der 41 Taten gestanden. "Nur die, die man ihm bislang nachweisen konnte", sagte Staatsanwalt Bernd Blasczyk der Volksstimme am Montag im Gerichtssaal. Demnach hat der Angeklagte die Pilze über das Internetauktionshaus "wood.de" verkauft. Spezialisten im Landeskriminalamt (LKA) kamen dem Pilz-Anbieter bei gezielten Recherchen auf die Spur. Eine Wohnungsdurchsuchung bereitete dem Handeltreiben dann am 24. Februar vorigen Jahres ein jähes Ende.

Bei dieser Durchsuchung entdeckte die Polizei nicht nur rund 585 Gramm Rauschpilze, sondern auch noch zwei Mini-Indoor-Zuchtanlagen für Cannabispflanzen. Darin fanden die Ermittler 15 junge Cannabispflanzen mit etwa je einen Meter Wuchshöhe und weitere 15 Setzlinge.

Weil der Angeklagte den Versand von Pilzen über sein Geständnis hinaus bestreitet, müssen Abnehmer aus mehreren Bundesländern als Zeugen gehört werden. Am Montag war von drei indes nur einer erschienen. Der 25-Jährige aus Niedersachsen, dem der Auftritt als Zeuge sichtlich peinlich war, räumte Bestellung und Empfang von zwei Paketen mit je einem Gramm Rauschpilz im November 2011 ein.

Den Inhalt eines Paketes will der Mitarbeiter eines Kampfmittelbergungsdienstes sofort entsorgt haben, weil es "verschimmelt" ausgesehen habe. Den zweiten Pilz habe er mit einem Freund roh gegessen und dabei auch die erwartete Rauschwirkung gespürt.

Schon drei Milligramm sorgen für leichten Rauschzustand

Eine Lebensmittelchemikerin des LKA Berlin erklärte als Sachverständige, dass man mit drei bis sechs Milligramm schon einen leichten Rauschzustand erreichen könne, als "halluzinogene Dosis" definierte sie indes ein Gramm.

Zur Prozessfortsetzung am 13. Mai sind weitere Zeugen aus dem Bundesgebiet geladen. Sollten diese unentschuldigt fernbleiben, droht ihnen ein Ordnungsgeld von je 150 Euro, wie es die Vorsitzende Richterin Petra Ludwig am Montag gegen einen Mann aus dem Schwarzwald aussprach.