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Trockenheit in der Altmark Dürre und Wasserknappheit: Kreis Stendal erlässt Verbot zur Wasserentnahme

Wegen zu geringer Niederschlagsmengen erlässt die Kreisverwaltung ein Verbot zur Wasserentnahme.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 21.06.2023, 15:40
Wegen Dürre und Wasserknappheit: Im Landkreis Stendal gilt ab dem 28. Juni ein Verbot der Wasserentnahme.
Wegen Dürre und Wasserknappheit: Im Landkreis Stendal gilt ab dem 28. Juni ein Verbot der Wasserentnahme. Symbolfoto: dpa

Stendal - Bis auf Widerruf erlässt der Landkreis Stendal ein Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und die Einschränkung der Nutzung des Grundwassers. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 28. Juni in Kraft und ist bis zum 30. September befristet, teilt die Kreisverwaltung mit.

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Grund für das Verbot bzw. die Einschränkung sind die geringen Niederschlagsmengen im Frühjahr 2023. Diese liegen deutlich unter dem durchschnittlichen Jahresmittel.

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Wasserknappheit im Kreis Stendal: Tiere und Pflanzen von Trockenheit bedroht

Konkret ist es damit, wie auch im Vorjahr, nicht mehr gestattet, Wasser aus oberirdischen Gewässern mithilfe technischer Geräte zu entnehmen. Dies gilt sowohl für den Eigentümer- und Anliegergebrauch, als auch im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen. Es gilt zu berücksichtigen, dass nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen, die ohne Wasser nicht überleben können.

Weiterhin ist es täglich in der Zeit von 10 bis 19 Uhr nicht mehr erlaubt, Wasser aus privaten Brunnen und dem öffentlichen Trinkwassernetz zur Bewässerung von öffentlichen und privaten Grünflächen und Sportanlagen zu entnehmen. Der Einsatz effizienter Bewässerungstechnik, etwa Tröpfchen-Beregnung, ist weiterhin erlaubt. Sportstätten dürfen im Rahmen von Wettkämpfen befeuchtet werden. Nicht von der Einschränkung betroffen sind Wasserspiele wie auf dem Stendaler Marktplatz.