Stendaler Moschee Imam mit dem Messer attackiert
Wegen einer Messerattacke auf den Imam der Stendaler Moschee steht ein 24-jähriger Syrer derzeit vor Gericht.
Stendal l Seit der Vorwoche verhandelt die Schwurgerichtskammer am Landgericht in Stendal wegen versuchten Totschlags gegen einen 24-jährigen Syrer. Der Angeklagte soll 21. April um 14.30 Uhr beim Freitagsgebet der islamischen Gemeinde von Stendal in der Al Rahma-Moschee (Lucas-Cranach-Straße) das religiöse Oberhaupt der Gemeinde, den Imam, mit einem Messer attackiert haben.
Laut Anklage verschaffte er sich in einer Gebetspause unter einem Vorwand Zugang zu dem an der Kanzel der Moschee auf einem Stuhl sitzenden ägyptischen Imam. Angeblich, um sich eine Stelle aus dem Koran erläutern zu lassen. Unvermittelt hat er laut Anklage ein Küchenmesser mit acht Zentimeter langer Klinge gezogen. Mit der einen Hand soll er den Kopf des Imam fixiert und mit der anderen Hand das Messer gegen dessen Hals gedrückt haben.
Dem Imam gelang es aber, sich des Angriffs zu erwehren, bevor sich mehrere andere Gläubige auf den Syrer stürzen konnten. Im Gerangel um das Messer wurde einer der Helfer leicht am linken Oberschenkel verletzt. Seine Wunde wurde später ambulant versorgt. Der Angreifer konnte überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei am Boden festgehalten werden.
Der 24-Jährige befindet sich nach Erlass des Haftbefehl durch das Amtsgericht Stendal in U-Haft in der JVA Burg-Madel. Über seinen Verteidiger ließ er beim Prozessauftakt eine Erklärung vorbringen. Demnach sei er mit der Art der Predigt des Imam nicht einverstanden gewesen. Das will er ihm auch schon eine Woche zuvor gesagt haben. Der Imam hätte in seinem Gebet seiner Meinung nach zu viel gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vorgetragen. Er sollte vielmehr gegen die Scheichs in Saudi Arabien agieren. Nur das sei sein Ansinnen gewesen. Er hätte den Imam weder verletzen, geschweige denn töten wollen.
Einem anderen Gläubigen hatte er vor der Attacke ein Smartphone in die Hand gedrückt. Dieser sollte damit per Video aufzeichnen, was der Imam auf Geheiß des Angeklagten – mit dem Messer an der Kehle – beim Freitagsgebet gegen die Saudis vortragen sollte. Das hätte er dann ins Internet stellen wollen.
In dem Prozess geht es um zwei weitere Anklagen. So soll der 24-Jährige am 8. April mit einer Bierflasche eine Wohnungseingangstür beschädigt haben. Schaden laut Vermieter: fast 1300 Euro. Schon im Vorjahr soll er einem anderen Mann in der Nähe des Stendaler Altmark-Forums einen Schlag ins Gesicht verpasst und mit einem Messer eine Schnittwunde an der Nase beigebracht haben.
Sechs Prozesstage hat das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler bislang angesetzt. Anfang November wird das Urteil erwartet.