Gericht Stendaler Sparkasse gewinnt vor Gericht
Zwei Altmärker hatten dagegen geklagt, dass die Kreissparkasse Stendal ihre Sparverträge gekündigt hat. Das Landgericht wies die Klage ab.
Stendal l Das Landgericht in Stendal hat am Donnerstag die letzten Hoffnungen eines Bismarkers und einer Stendalerin sinnbildlich begraben. In zweiter und damit letzter Instanz wies Landgerichtspräsident Frank Böger als Vorsitzender der 2. Zivilkammer mit Verkündung der Urteile die Klage der beiden Sparer gegen die Kündigung ihrer Prämiensparverträge durch die Kreissparkasse Stendal ab.
Damit gab das Landgericht der Berufung der Sparkasse statt und änderte die Urteile des Amtsgerichts Stendal vom 19. Dezember 2017 ab. Das Amtsgericht hatte den Sparern einen Teilerfolg bezüglich der sogenannten Vorratskündigung zugebilligt. Die Sparkasse habe wohl kündigen dürfen, auch zum Ende des 15. Jahres der eigentlich unbefristet abgeschlossen Verträge. Das aber nicht zweieinhalb Jahre vor Erreichen des 15. Jahres, wie in einem der beiden Fälle.
In der Sache selbst hatte das Amtsgericht aber schon 2017 der Sparkasse Recht gegeben. Daran hielt auch das Landgericht fest. Die Sparkasse dürfe aus „sachlichem Grund“ – nämlich der weltweit langanhaltenden Zinsflaute – kündigen. Das stünde zum einen im Kleingedruckten der Kreissparkasse und zum anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wann die Kündigung erfolge, sei eher nebensächlich. Eine Revision beim Bundesgerichtshof ließ das Landgericht nicht zu.
Wie Gerichtssprecher Michael Steenbuck nach dem Urteil auf Nachfrage sagte, sei „das Ende der Fahnenstange erreicht“ und eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof nicht zulässig. Der dafür erforderliche Streitwert von jeweils 20.000 Euro sei nicht erreicht.
Die beiden Sparer hatten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und zumindest einer Rechtsschutzversicherung auf Einhaltung ihrer 2002 bzw. 2004 geschlossenen Verträge geklagt. Diese Verträge mit kleinem Basiszins werden erst ab dem 15. Jahr ihrer Laufzeit durch Bonuszahlungen auf die Jahressparbeiträge für den Sparer wirklich lukrativ. Die Sparkasse hatte im Dezember 2016 etwa 2000 dieser Verträge zum Ende des 15. Laufzeit-Jahres gekündigt.
Der Sparer-Anwalt hatte indes ein alleiniges Kündigungsrecht nur bei den Kunden gesehen. Er wollte eine Zulassung der Revision, um eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof zu erreichen. Doch einen über die konkreten Fälle hinaus gehenden grundsätzlichen Klärungsbedarf sahen die Stendaler Richter nicht.
Der bei der Urteilsverkündung anwesende Ehemann der Klägerin machte gegenüber der Volksstimme seinem Ärger Luft: „Eine Sauerei, die Großen wie Ex-Sparkassenchef Burmeister sacken sich die großen Gelder ein, fahren teure Autos und bauen Weinkeller. Und für den kleinen Sparer bleibt nichts.“