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Osterburger nach Diebstahl verurteilt Strafe: 500 Euro für eine Flasche Schnaps

14.11.2012, 01:16

Von Wolfgang Biermann

Stendal l Ein 22 Jahre alter Osterburger muss 500 Euro Geldstrafe zahlen. Damit ist eine Flasche Schnaps, die er bei einem Discounter der Biesestadt am 15. Oktober vorigen Jahres ohne Bezahlung einsteckte, wohl mehr als bezahlt.

In einem anderen Osterburger Discounter am Bültgraben hatte der junge Mann "lebenslanges Hausverbot", wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft Stendal hieß. Aus welchen Gründen ist nicht bekannt. Der Justiz ist er jedenfalls kein Unbekannter. Er gilt als "erheblich vorbestraft", wie es weiter im Anklagesatz heißt.

"Es liegt in diesem Fall ein besonderes öffentliches Interesse vor."

Der klageerhebende Staatsanwalt

Einträge wegen Diebstahls und Sachbeschädigung sind in seinem Strafregister zu finden. Wie dem auch sei, der Angeklagte missachtete gleich zweifach dieses Hausverbot der Marktleitung.

So betrat er am 7. Oktober vorigen Jahres das besagte Geschäft erstmalig um 7.15 Uhr und dann noch einmal um 8.45 Uhr, was nach Paragraf 123 Strafgesetzbuch den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Dieser ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bewehrt.

Die Missachtung des Hausverbots wurde von der Marktleitung dann auch zur Anzeige gebracht. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und brachte im Anklagesatz das "besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung" zum Ausdruck.

Der Diebstahl von einer Flasche Schnaps als sogenannte geringwertige Sache wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen ebendieses besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält, wie Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck auf Nachfrage erklärte. Diese Bagatellgrenze liegt demnach bei 50 Euro.

Das Amtsgericht verurteilte den 22-Jährigen im August wegen Diebstahls zu 50 Tagessätzen à 10 Euro, also insgesamt 500 Euro. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. Die sollte gestern vor dem Landgericht verhandelt werden. Doch unmittelbar vor dem Termin um 9.30 Uhr nahm er sein Rechtsmittel zurück. Die Geldstrafe ist somit rechtskräftig.