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Wohnbebauung Streit um Baugebiet „Sonnenblick“ in Stendal hält an

Der Streit um das Baugebiet „Zum Sonnenblick“ in Stendal hat an Schärfe gewonnen. Die AfD-Stadtratsfraktion pocht auf die Rückabwicklung des Grundstücksverkaufs, obwohl der Streit vor Gericht noch nicht beendet ist. Eine Berufung der Stadt Stendal vor dem Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil hält die AfD für unsinnig.

Von Regina Urbat 22.06.2021, 09:40
Das Baugebiet ?Zum Sonnenblick? in Stendal-Nord. Der Eigentümer und Investor hat mit  der Erschließung begonnen.
Das Baugebiet ?Zum Sonnenblick? in Stendal-Nord. Der Eigentümer und Investor hat mit der Erschließung begonnen. Foto: Regina Urbat

Stendal - Längst wird nur noch hinter verschlossenen Türen im Rathaus über das Baugebiet „Zum Sonnenblick“ in Stendal-Nord beraten und gestritten. Es geht um die Fortsetzung einer gerichtlichen Entscheidung, ob die Stadt Stendal das Grundstück unter Wert verkauft hat oder nicht. Und es geht um eine sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrags, wie die AfD-Stadtratsfraktion fordert, koste es, was es wolle.

Unabhängig davon herrscht auf dem strittigen 1,4 Hektar großen Grundstück in Stendal-Nord Bautätigkeit. Die PUI GbR als Investor ist dabei, ihren Plan für eine Wohnbebauung samt Erschließung mit Straßenneubau umzusetzen. Das ist auch ihr gutes Recht. PUI hat die Grundstücke des Bauareals am 3. September 2018 per Stadtratsbeschluss erworben, der Vertrag ist notariell beglaubigt, und die Firma ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Mit der Bestätigung des Bebauungsplanes am 7. Dezember 2020 durch den Stadtrat durfte der Investor offiziell mit den Arbeiten beginnen.

Landgericht Stendal hält Kaufvertrag für nichtig

Es herrscht also Baurecht im „Sonnenblick“, unabhängig von der Klage der Stendaler Baufirma Sewe gegen die Stadt Stendal wegen eines zu geringen Verkaufspreises von rund 100.000 Euro. Die Zivilkammer am Landgericht Stendal erklärte den Kaufvertrag zwischen Stadt Stendal und PUI zwar für nichtig, das Urteil vom 23. März 2021 hat aber noch keine Rechtskraft erlangt.

Gegen das Urteil haben die Stadt Stendal sowie der Investor PUI und die Gutachterin (beide sind als sogenannte Streitverkündete dem Prozess beigetreten) am Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Die Stadtverwaltung Stendal ist jedoch dem Gericht in Naumburg ihre Begründung noch schuldig. Sie beantragte eine Verlängerung um einen Monat; die Frist endet nun in zwei Tagen am 24. Juni. Auf Nachfrage der Volksstimme in der Pressestelle hieß es, dass der Termin fristgemäß eingehalten werde.

Für die AfD-Stadtratsfraktion erscheint eine Berufung aufgrund der Klarheit des Urteils am Stendaler Landgericht als „unsinnig“. Sie fordert vielmehr die Rückabwicklung des Kaufvertrages mit der PUI GbR und die Neuausschreibung des Grundstücks. Die Differenz zwischen dem seinerzeit erzielten Kaufpreis von 100.000 Euro und dem durch das Gerichtsgutachten benannten Verkehrswert von 334.000 Euro sei „zu groß, um zur Tagesordnung überzugehen“, so der Fraktionschef Arno Bausemer.

Investor bietet Nachzahlung an

Die angebotene Nachzahlung des Differenzbetrages durch PUI halte die AfD für „nicht geeignet, um den Verdacht der Mauschelei aus der Welt zu schaffen“. Aus diesem Grund sei eine umfassende Akteneinsicht zum Sachverhalt „Sonnenblick“ beantragt worden, die laut Bausemer noch nicht abgeschlossen ist. „Wir halten an einer Rückabwicklung fest und lassen uns von etwaigen Ankündigungen von Schadensersatzklagen nicht beeindrucken“, betont Bausemer.

In einem Schreiben an den Stendaler Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) und die Stadträte hat PUI eine „Heilung“ (Nachzahlung laut Verkehrswert) angeboten. Gleichzeitig hat der Investor auf finanzielle Risiken für die Hansestadt Stendal bei einer Rückabwicklung hingewiesen. Hier würde unter dem Strich eine Summe von bis zu 1,4 Millionen Euro stehen können – inklusive Schadensersatz, Gerichtskosten und Entschädigungsleistungen.