Tierseuche Tiergarten in Stendal wegen Geflügelpest 30 Tage geschlossen - Leinenpflicht für Hundehalter
Folgen der Geflügelpest treffen Stendaler Ausflugsziel hart / Klare Ansage an Hundehalter
Stendal
Der Stendaler Tiergarten bleibt in Folge des Fundes einer an der Geflügelpest verendeten Gans mindestens die nächsten 30 Tage geschlossen. So lange gilt die vom Landkreis Stendal erlassene Allgemeinverfügung, um die Verbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern.
„Die Verfügung kann aber vom Kreis zurückgenommen werden“, informiert Armin Fischbach, Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters. Ob der Erreger der Krankheit auf Tiere aus dem Bestand des Tiergartens übergesprungen ist, war am Freitag weiterhin unklar. Sämtliche Vögel hatten sich in Ställen aufgehalten. Dies hatte der Landkreis schon Dezember des vergangenen Jahres verfügt, als sich abzeichnete, dass die Geflügelpest im schneller auf dem Vormarsch war.
Die Ergebnisse der Proben von 20 Vögeln lagen noch nicht vor, wie Fischbach informierte. Nach seinem Kenntnisstand seien auch keine weiteren Wildtiere im Umfeld des Stadtsees tot aufgefunden worden. „Der Stadtordnungsdienst hat uns dahingehend nichts gemeldet“, berichtet der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Man werde die Situation aber weiterhin im Auge behalten.
Im Umfeld des Stadtsees verbringen vor allem Wildgänse in großer Zahl das Frühjahr. Es ist daher nicht auszuschließen, dass das Virus auf weitere Wildtiere übergesprungen sein könnte.
Ausflüge zum Stadtsee in Stendal bleiben gestattet
In Folge der Allgemeinverfügung ist in einem Radius von einem Kilometer rund um den Fundort ein Sperrbezirk eingerichtet worden. An den Sperrbezirk schließt sich ein Beobachtungsgebiet an. So man nicht gerade Halter von Geflügel ist, halten sich die direkten Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Stendaler Bürger jedoch in Grenzen.
Ausflüge zum Stadtsee sind weiterhin gestattet, ein Betretungsverbot besteht nicht. Allerdings sind Hundehalter dazu aufgerufen, besonders sorgfältig auf ihre Tiere zu achten, wenn sie sie ausführen. Die Leinenpflicht sei unbedingt einzuhalten, betont Armin Fischbach. Freilaufende Hunde könnten dazu beitragen, das Virus zu verbreiten, heißt es in der Allgemeinverfügung. Beispielsweise, wenn sie verendete Vögel apportieren oder auf die Kadaver aufmerksam werden und beschnuppern.
„Das Ordnungsamt wird innerhalb des Sperrbezirks verstärkt darauf achten“, kündigt er an. Verstöße würde man rigoros mit einem Ordnungsgeld ahnden, um die Hundehalter zu disziplinieren. „Es wird dann sicherlich nicht der Höchstsatz verhängt, aber Ausnahmen machen wir nicht“, so der Stadtsprecher.
Ist man jedoch Geflügelhalter und hat dies der Kreisverwaltung noch nicht angezeigt, muss man dies dringend nachholen. Diese Regelung gilt für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gleichermaßen. Der Bestand ist außerdem weiterhin in geschlossenen Ställen zu halten.
Geflügelpest: Ostaltmark zum zweiten Mal betroffen
Mit dem Stendaler Fall ist die Geflügelpest nun zum zweiten Mal in der Ostaltmark nachgewiesen worden. Zuletzt war das Virus vor fast genau vier Wochen bei einer Blessgans in der Nähe des Tangerhütter Ortsteils Bittkau aufgetreten. Auch der Altmarkkreis Salzwedel blieb nicht verschont. In Vietzen (Einheitsgemeinde Kalbe) starb ein Uhu an der Krankheit, in Vienau (ebenfalls Kalbe) war eine Geflügelzucht betroffen.