550 Euro Strafe Traktor ohne Erlaubnis gefahren
Ohne Führerschein mit den Traktor unterwegs. Einen 53-Jährigen aus dem Landkreis Stendal kostet das 550 Euro.
Stendal l 550 Euro muss ein 53-Jähriger aus dem Elb-Havel-Land als Geldstrafe zahlen, weil er ohne Fahrerlaubnis mit einem Traktor unterwegs war. Ein Strafbefehl über die Geldstrafe geht dem 53-Jährigen auf schriftlichem Weg zu. Zu seinem Prozess vor dem Amtsgericht war er jüngst nicht gekommen, sodass der Staatsanwalt den außergerichtlichen Erlass eines Strafbefehls beantragte hatte.
Ein Regionalbereichsbeamter der Polizei, der als Zeuge geladen war, sagte im Gespräch mit Volksstimme, dass er den Traktor angehalten habe, um den Fahrer darauf hinzuweisen, dass an seinem Hänger etwas nicht in Ordnung sei. Als er den Führerschein zur Einsicht forderte, hätte der 53-Jährige erst „zu Hause vergessen“ angegeben, dann aber eingeräumt, dass er derzeit wegen einer vorangegangenen Verfehlung keinen habe. „Dabei hätte er sich den Führerschein bei uns auf dem Revier schon längst abholen können“, so der Polizeihauptkommissar. Das habe der Traktorfahrer aber vermutlich deshalb nicht getan, weil es einen neuen Tatvorwurf gebe, nämlich den der Trunkenheit im Straßenverkehr. Der Vorwurf war aber noch nicht Gegenstand des Prozesses, zu dem der 53-Jährige nicht erschienen war.
Nachdem das Gericht die ordnungsgemäße Zustellung der Ladung des Angeklagten zum Prozesstermin festgestellt hatte, gab es bekannt, dass der beantragte Strafbefehl über die 550 Euro Geldstrafe umgehend erlassen werde. Akzeptiere der Angeklagte diesen, müsse er als Zeuge in dieser Sache nicht noch einmal kommen, sagte der Richter zum Regionalbereichsbeamten.