Urteil Vier Jahre für Überfall auf Juwelier
Der für mehrere Raubfälle in Havelberg angeklagte Litauer, wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Stendal l Das Landgericht Stendal hat gestern einen 24-jährigen Litauer wegen versuchten Raubes im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler sah es am Ende des dritten Prozesstages als erwiesen an, dass der Angeklagte einer der beiden Täter war, die am 24. August 2015 das Juwelier- und Goldschmiedegeschäft am Markt in Havelberg überfielen, den Inhaber mit einer Schusswaffe bedrohten – „egal ob echt oder nicht“–, ihm Reizgas in die Augen sprühten und ihn körperlich attackierten. Weil Zeugen zu Hilfe eilten, flüchteten die Täter ohne Beute.
Am 8. Mai 2015 war der Havelberger Juwelier schon einmal Opfer eines Überfalls geworden, bei dem die Täter Schmuck im Wert von 80.000 Euro erbeuteten. Auch an diesem Raub war der 24-Jährige beteiligt. Dafür und für einen weiteren Raub in Brandenburg am 25. Juli 2015 ist er vom Landgericht Potsdam im Vorjahr zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Aus diesen acht Jahren und den gestern ausgeurteilten vier Jahren bildeten die Stendaler Richter eine sogenannte Gesamtstrafe von neun Jahren Gefängnis.
Das Gericht folgte in der Urteilsbegründung „zu 100 Prozent“ den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, allerdings nicht im Strafmaß. Oberstaatsanwältin Ramona Schlüter hatte fünf Jahre für den Havelberger Überfall und eine Gesamtstrafe von zehn Jahren gefordert, ebenso der Verteidiger. Hauptgrund für die Milde sei gewesen, dass der Angeklagte die Tat wohl nicht gestanden, aber dem psychisch noch immer unter den Überfällen stark leidenden Opfer die Aussage vor Gericht erspart habe, in dem dessen polizeiliche Aussage verlesen werden konnte, begründete Richter Galler.
Der Tat überführt worden sei der Angeklagte durch eine Zigarettenkippe, die er in einem Café zurückließ, von dem er zuvor das benachbarte Juweliergeschäft zusammen mit dem unbekannt gebliebenen Mittäter beobachtet hatte. Zudem hatte eine Polizistin den Angeklagten als einen der flüchtenden Täter erkannt.
Warum insgesamt „nur“ neun und nicht zwölf Jahre Haft? Weil die drei Raubüberfälle 2015 zeitlich dicht zusammenlagen, musste das Landgericht eine Gesamtstrafe bilden, sagte Gerichtssprecher Michael Steenbuck auf Nachfrage. Dabei dürfe laut Strafgesetzbuch die Gesamtstrafe die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Das Gericht müsse zudem höchstrichterliche Vorgaben beachten.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung ließen im Gespräch mit der Volksstimme offen, ob sie das Urteil akzeptieren werden, ließen aber Tendenzen dafür erkennen.