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Betrug Wahlfälschung Stendal - Oberlandesgericht Naumburg lässt Revision nicht zu

Wolfgang Kühnel soll fast 50.000 Euro Schadensersatz wegen Wahlbetrugs an die Stadt Stendal zahlen. Die Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Eine Chance hat er aber noch.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 14.07.2022, 17:26
Ex-CDU-Kreistagsvorsitzender Wolfgang Kühnel wurde im Jahr 2020 vom Landgericht Stendal zu fast 50.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision des Urteils nicht zugelassen.
Ex-CDU-Kreistagsvorsitzender Wolfgang Kühnel wurde im Jahr 2020 vom Landgericht Stendal zu fast 50.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Revision des Urteils nicht zugelassen. Archivfoto: Regina Urbat

Stendal/Naumburg - Das Oberlandesgericht Naumburg hat dem ehemaligen CDU-Kreistagsvorsitzenden Wolfgang Kühnel am 14. Juli eine Absage erteilt. Die Revision des Urteils vom Landgericht Stendal wurde nicht zugelassen. Kühnel wurde im Jahr 2020 zu rund 49.000 Euro Schadensersatz wegen Wahlbetrugs verurteilt. Eine rechtliche Möglichkeit bleibt ihm noch, das Urteil abzuwenden.