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Schädlingsbefall Kakerlaken in Stendaler Wohnpark - Oberbürgermeister veröffentlicht Richtigstellung

Stendals Oberbürgermeister Bastian Sieler distanziert sich von Aussagen zum Schädlingsbefall im Wohnpark in der Lucas-Cranach-Straße.

Von Mike Kahnert Aktualisiert: 05.07.2023, 16:50
Der Wohnpark in der Lucas-Cranach-Straße in Stendal: OB Bastian Sieler distanziert sich von Aussagen, die er in der Vergangenheit zum Schädlingsbefall getroffen hat.
Der Wohnpark in der Lucas-Cranach-Straße in Stendal: OB Bastian Sieler distanziert sich von Aussagen, die er in der Vergangenheit zum Schädlingsbefall getroffen hat. Archivfoto: Tobias Hofbauer

Stendal - Oberbürgermeister Bastian Sieler (parteilos) hat eine Richtigstellung zum Schädlingsbefall im Wohnpark Lucas-Cranach-Straße 8 bis 36 in Stendal veröffentlicht. Die Volksstimme hatte in der Vergangenheit mehrfach unter dem Titel „Kakerlaken-Horrorhaus“ über den Fall berichtet.

So wurde der OB unter anderem mit den Aussagen „Suchen Sie sich einen seriösen Vermieter. Der hier ist es nicht“, und „Die Zustände hier sind unhaltbar“, zitiert.

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In einer Mitteilung aus dem Büro des Oberbürgermeisters heißt es dazu: „In der Folge hat sich die Eigentümerin an den Oberbürgermeister gewandt und den Widerruf der veröffentlichten Aussagen verlangt. Daraufhin hat dieser sich ausführlich mit dem tatsächlichen Umfang des Schädlingsbefalls im Wohnpark befasst.

Hierbei konnte er sich davon überzeugen, dass die Vermieterin entgegen der Anschuldigungen frühzeitig alle erforderlichen und geeigneten Schritte eingeleitet hat, um den Befall zu bekämpfen. Es ist davon auszugehen, dass die eingeleiteten Maßnahmen auch erfolgreich sein werden.“

Schädlingsbefall: Stendals Oberbürgermeister bedauert getätigte Aussagen

Schädlingsbekämpfer Adam Tessmer, auch als Bettwanzenkönig bekannt, sagte laut Volksstimme-Berichterstattung im April: „Die Einsicht, dass gehandelt werden muss, kommt zu spät. Jetzt ist bereits ein extremer Kakerlaken- und Mäusebefall da.“

Oberbürgermeister Bastian Sieler teilt in seiner Richtigstellung weiter mit: „Ich bin inzwischen überzeugt, dass die Eigentümerin des Wohnparks in der Lucas-Cranach-Straße 8-36 in den zurückliegenden Jahren und auch aktuell alles Notwendige unternommen hat, um gute Wohnverhältnisse zu schaffen. Ich bedaure, wenn meine bisher getätigten Äußerungen in der Sache zu einem falschen Eindruck in der Öffentlichkeit geführt haben. Diese halte ich nicht weiter aufrecht."

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„Das gilt insbesondere für meine Aussage, dass die Vermieterin unseriös sei. Ich widerrufe diese und bitte hiermit um Entschuldigung. Ich bedauere, dass durch meine Aussagen das Ansehen der Vermieterin und der in dem Wohnpark lebenden Menschen beschädigt wurde. In Zukunft werde ich mich in diesem Sinne nicht mehr äußern.“

Der Oberbürgermeister lege zudem Wert darauf, dass bestimmte Formulierungen, die in den Medien Verwendung gefunden haben, von der Stadtverwaltung ausdrücklich nicht geteilt werden. Dies gelte insbesondere für die stigmatisierende Bezeichnung des Wohnparks am Stendaler Stadtsee als „Kakerlaken-Horrorhaus“ oder ähnliche Formulierungen.

Im ersten Bericht zum Schädlingsbefall Ende März hatte die Volksstimme zwei Mieterinnen zitiert, die den Wohnpark selbst als „Kakerlaken-Horrorhaus“ bezeichnet hatten.

Wohnviertel in Stendal in Verruf gebracht

Der Oberbürgermeister nimmt zu den Formulierungen wie folgt Stellung: „In dem Wohnpark leben Menschen unterschiedlicher Herkunft, die von der stigmatisierenden Berichterstattung besonders betroffen sind, obwohl die allermeisten von ihnen selbst niemals Probleme mit irgendeinem Schädlingsbefall hatten. Die Richtigstellung ist vor allem auch diesen Menschen geschuldet, die damit leben müssen, dass ihr Wohnviertel durch die Art der Berichterstattung unberechtigt in Verruf gebracht wurde.“

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Abschließend heißt es in der Mitteilung der Stadt: „Der Oberbürgermeister betont das gemeinsame Anliegen der Stadtverwaltung, des Landkreises und der Eigentümerin des Wohnparks am Stadtsee, im Sinne aller dort lebenden Bürgerinnen und Bürger, ein attraktives und lebenswertes Wohnumfeld zu bewahren. In diesem Sinne soll künftig besser kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.“