Hausbrand Feuerwehr rettet Mann aus brennendem Haus
In einer Wanzleber Wohnanlage im Bucher Weg ist ein Feuer ausgebrochen.
Wanzleben l Kurz nach 23 Uhr war am Mittwochabend für mehr als 50 Feuerwehrleute aus Wanzleben, Domersleben, Bottmersdorf und Klein Germersleben die Nacht zu Ende. Sie wurden aus dem Schlaf gerissen, um im Bucher Weg der Sarrestadt einen Wohnungsbrand zu löschen. Das Feuer war aus bislang ungeklärter Ursache in einem Zimmer ausgebrochen. Die Wohnung gehört zu einem Gebäudekomplex, in dem sich Asylbewerber mit einem gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland eingemietet haben. Sie stammen zum größten Teil aus Syrien, Eritrea und Afghanistan.
Beim Eintreffen der Feuerwehr schlugen die Flammen bereits aus dem Fenster einer Wohnung im Erdgeschoss. Das Feuer griff auf eine andere Wohnung über. Die Feuerwehrleute begannen mit der Brandbekämpfung und durchsuchten den Wohnkomplex nach sich darin aufhaltenden Bewohnern. Im Flur fanden sie einen dort liegenden Afghanen (22), den die Einsatzkräfte aus dem Gefahrenbereich ins Freie retteten. Ein Notarzt und Sanitäter versorgten den Mann, der danach zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gefahren wurde. Da der Verletzte nach Augenzeugenberichten im Rettungswagen randaliert habe, mussten ihn Polizeibeamte auf dem Weg in die Klinik begleiten. Ein 26-jähriger Mann aus Eritrea erlitt leichtere Verletzungen. Bei beiden Männern bestand der Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung. Weitere Menschen wurden nicht verletzt.
Die meisten der 24 Frauen, Männer und Kinder, die in der Unterkunft wohnen, konnten sich beim Ausbruch des Feuers selbst ins Freie retten. „Wir haben angefangen, die Menschen zu sammeln und zu registrieren. Was bei den vorherrschenden Sprachbarrieren nicht einfach war. Auch waren viele von ihnen nur leicht bekleidet“, berichtete Wanzlebens Stadtwehrleiter Burkhard Wegner. Deshalb kontaktierte die Einsatzleitung unter der Führung von Kai Pluntke, hauptberuflich Amtsleiter für Ordnung und Soziales in der Stadtverwaltung Wanzleben, den DRK-Kreisverband. DRK-Abteilungsleiter Stephan Dill eilte noch in der Nacht herbei, um das Soziale Zentrum „Alter Bahnhof“ für die Bewohner der Unterkunft zu öffnen, damit sie sich dort aufwärmen und versorgt werden konnten.
Nach dem Löschen des Brandes in den beiden Zimmern, brachten die Feuerwehrleute einen Hochdrucklüfter zum Einsatz. Das Gerät sorgte für eine Durchlüftung der Räume und das Abziehen des Qualms. Danach konnten die Bewohner noch in der Nacht in ihre nicht beschädigten Wohnungen zurück kehren.
Bei der Unterkunft in Wanzleben handelt es sich nach Angaben des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt um eines der ersten sogenannten Übergangswohnheime zur Unterbringung, Leistungsgewährung sowie Beratung und Betreuung von anerkannten Schutzsuchenden. Die Eigentümerin des Gebäudes in Wanzleben hatten die ehemalige Hotelfachschule 2015/2016 als Notunterkunft für Asylantragstellende an den Landkreis vermietet und betreibt seit 2017 die Einrichtung als Übergangswohnheim für Personen mit Schutzanerkennung mit einer Kapazität von 176 Plätzen. Die private Firma vermietet dort ausschließlich an ausländische Personen.
„Die bisher durchgeführten Ermittlungen zum Brand schließen eine ausländerfeindliche oder politische Motivation aus“, sagte am Donnerstag Matthias Lütkemüller, Sprecher des Polizeireviers Börde in Haldensleben. Die genaue Ursache stünde noch nicht fest und müsse von den Brandursachenermittlern der Polizei noch herausbekommen werden. Die Beamten hatten gestern Vormittag ihre Ermittlungen in den ausgebrannten Zimmern begonnen. „Das kann noch eine Weile dauern, wir ermitteln wegen des Verdachts der Brandstiftung“, sagte Lütkemüller. Jedoch sei auch Fahrlässigkeit als Ursache für das Feuer denkbar. Die Polizei bestätigte, dass das Feuer aus bislang unbekannter Ursache in einem Zimmer ausgebrochen sei und sich dann auf ein anderes ausgebreitet habe. Nach Angaben der Eigentümer soll sich der Schaden auf etwa 100.000 Euro belaufen.
Der vordere Bereich des Wohnkomplexes sei nach Einschätzung von Kai Pluntke als Amtsleiter für Ordnung und Soziales der Wanzleber Stadtverwaltung nach dem Brand zunächst nicht bewohnbar. Gelinge es dem privaten Betrieb nicht, die Bewohner in anderen Zimmern des Gebäudes unterzubringen, würden sie als obdachlos gelten. „Dann sind wir als Stadt in der Pflicht und müssen für Unterkünfte sorgen“, sagte Pluntke. Der hintere Bereich sei hingegen für die Mehrzahl der Mieter bewohnbar. Der Vermieter müsse jedoch dafür sorgen, dass die Heizung wieder funktioniere und der Strom angestellt sei.