Rat der Feuerwehr Keine Experimente mit Feuerwerk
Tipps zum richtigen Umgang mit Feuerwerk gibt Feuerwehrmann Sven Drebenstedt aus Hohendodeleben. Er warnt vor leichtfertigem Umgang.
Hohendodeleben l Schon ein einfacher Versuch, den Sven Drebenstedt in Hohendodeleben unternimmt, zeigt, welchen Schaden eine Silvesterrakete anrichten kann, wenn sie nicht ordnungsgemäß angewendet wird. Der stellvertretende Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wanzleben-Börde, in dessen Aufgabenbereich der vorbeugende Brandschutz fällt, hält die Rakete beim Entzünden mit einem Papier umwickelten Handschuh fest, um so das Halten in der Hand zu simulieren. Die Brandspuren, die nach dem Raketenstart bleiben , lassen erahnen, welche Verbrennungen auf der Haut möglich wären, wenn die Rakete beim Entzünden in der Hand gehalten wird.
„Silvesterraketen sollten am besten aus einer Glasflasche, die in einem Getränkekasten steht, gestartet werden“, erklärt Sven Drebenstedt. Ebenso sollte bei der Verwendung von Feuerwerkbatterien darauf geachtet werden, dass sie auf einem ebenen Untergrund stehen und nicht umkippen können. Die Anzündschnüre einzelner Batterien sollten nicht miteinander verbunden werden. Feuerwerkskörper wie Kreisel oder ähnliches sind stets auf dem Boden zu zünden und nicht in der Hand zu halten. „Das Beugen über Raketen und Batterien ist zu vermeiden“, so Sven Drebenstedt, der zudem empfiehlt, zum Anzünden ein Stabfeuerzeug oder Anzündstäbchen zu verwenden, um mehr Abstand zu haben.
Schwere Verbrennungen sind aber auch schon möglich, wenn die Feuerwerkskörper nicht ordnungsgemäß transportiert werden und beispielsweise in der Jacken- oder Hosentasche explodieren.
Dass nach dem Entzünden der Feuerwerkskörper ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden sollte, ist auch in den aufgedruckten Gebrauchsanweisungen zu lesen. Jeder sollte sich Zeit nehmen, diese zu lesen und darauf zu achten, dass eine sogenannte BAM-Nummer aufgedruckt ist. Das Verwenden von ausländischen Böllern ohne BAM- oder CE-Kennzeichnung ist in Deutschland grundsätzlich verboten.
Zu beachten sind außerdem die aufgedruckten Altersangaben. „Feuerwerk der Kategorie 2 darf nur von Personen über 18 Jahre verwendet werden, der Kategorie 1 auch von Jugendlichen unter Aufsicht“, fügt der stellvertretende Stadtwehrleiter hinzu. Kleinkinder sollten von Feuerwerkskörpern und ähnlichem generell ferngehalten werden. „Zum Beispiel Wunderkerzen sind giftig“, erklärt er.
Zu den Vorsichtsmaßnahmen bei der Silvesterknallerei gehört außerdem, dass für den Notfall immer ein „Löschmittel“, wie der Feuerwehrmann sagt, bereitsteht. „Ein Eimer Wasser zumindest – und man sollte wissen, wo der nächste Feuerlöscher steht“, betont er. Bei Blindgängern sollte besondere Vorsicht gelten. Sie sollten etwa 20 bis 30 Minuten liegen gelassen und vielleicht auch mit Wasser übergossen werden, ehe sie in der schwarzen Mülltonne entsorgt werden.
Feuerwerk gezündet werden sollte grundsätzlich nur auf einem großzügig ausgelegten Abbrennplatz, an dem keine brennbaren Gegenstände vorhanden sind. In der unmittelbaren Nähe zu Kirchen, kulturhistorischen Gebäuden, Krankenhäusern und Pflegeheimen ist die „Knallerei“ generell verboten.
Doch auch diejenigen, die sich nicht der Silvesterknallerei hingeben möchte, sollten Vorkehrungen treffen, damit die Feuerwehr nicht zum Einsatz kommen muss. Denn wie schnell verirrt sich eine Rakete auf einen Balkon oder in ein Fenster? Balkone sollten deshalb aufgeräumt beziehungsweise von Papier und anderem brennbaren Material befreit werden. Fenster sind zu schließen und die Außenjalousien möglich herunterzulassen. Auch manche Konifere, die im Inneren sehr trocken ist, hat in der Vergangenheit in der Silvesternacht schon in Flammen gestanden, entzündet durch Feuerwerk.
Sven Drebenstedt und seine Kameraden von der Hohendodeleber Ortsfeuerwehr hoffen zwar, dass auch die diesjährige Silvesternacht so wie in den vorigen Jahren ruhig bleibt, doch einige Kameraden werden sich für den Ernstfall in Bereitschaft halten. Ebenso wie in den anderen Ortschaften der Stadt Wanzleben-Börde.