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Bürgermeisterwahl Wahlleiter in Wanzleben sucht Mitglieder für Wahlausschuss

Im Wanzleben wird ein neuer Bürgermeister gewählt. Die die Wahl selbst baucht der Wahleiter noch Unterstützung.

20.07.2023, 14:54
In Wanzleben werden Wahlhelfer gesucht.
In Wanzleben werden Wahlhelfer gesucht. Symbolfoto: dpa

Wanzleben - vs l Zur Vorbereitung und Leitung der Wahl des Bürgermeisters wird für die Stadt Wanzleben-Börde ein Wahlausschuss gebildet, dem unter anderem die Feststellung und Nachprüfung des Wahlergebnisses obliegt.

Darauf macht jetzt Wanzlebens Wahlleiter Thomas Kluge aufmerksam. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und aus vier von dem Wahlleiter zu berufenen Beisitzern sowie deren Stellvertretern. Zu Beisitzern und Stellvertretern können Wahlberechtigte des Wahlgebietes,Bedienstete der Gemeinde und von Landesbehörden bestimmt werden. Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen dem Wahlausschuss nicht angehören.

Ehrenamtlich tätig

Die Beisitzer sowie ihre Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt regelt das Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt.

Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt nur vor für Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung vor.

Beschäftige im öffentlichen Dienst, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind, können das Beisitzeramt ebenfalls ablehnen.

Wer über 67. Lebensjahr alt ist oder glaubhaft machen kann, dass die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert, kann ebenfalls ablehnen. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen können, dass sie aus dringendem berufliche Grunde oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, brauchen das Beisitzer-Amt auch nicht übernehmen.

Auch Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten, die aus politischen oder religiösen Gründen können die Beteiligung an der Wahl ablehnen.

Bei der Berufung der Beisitzer und deren Stellvertreter sollen in der Regel Vorschläge der im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der Stimmzahlen, die sie bei der letzten Wahl der Vertretung erhalten haben, angemessen berücksichtigt werden. Diese werden vom Wahlleiter aufgefordert, entsprechende Personen, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bis zum 25. August 2023 vorzuschlagen.

Weitere Infos zum Wahlausschuss unter www.wanzleben-boerde.de.