Bauprojekt Wobau Wanzleben will Wohngebiet auf ehemaligem Bahnhofsgelände in Wanzleben entwickeln
Wanzleben
Ein Wohngebiet mit sechs bis sieben Wohnhäusern will die Wohnungsbaugesellschaft Wanzleben (Wobau) auf dem Gelände „Alter Bahnhof / Bucher Weg“ in der Stadt Wanzleben errichten. Der Entwurf für den Bebauungsplan lag im Januar öffentlich zugänglich im Wanzleber Rathaus aus. Eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sei laut Beschlussprotokoll erfolgt. Da es dabei zu keiner wesentlichen Änderung des Bebauungsplanes gekommen sei, könne die Satzung beschlossen werden, heißt es im Protokoll. Die Satzungsbeschluss-Vorlage zum Bebauungsplan „Alter Bahnhof / Bucher Weg“ der Stadt Wanzleben-Börde wurde jetzt im Hauptausschuss am Dienstag einstimmig angenommen und hat damit eine weitere Hürde genommen. Die finale Abstimmung im Stadtrat am 6. Mai steht noch aus.
Gemeint ist das Gebiet des ehemailigen Bahnhofes in Wanzleben, der vor knapp 20 Jahren stillegelegt wurde. Derzeit befindet sich im Gebäude des einstigen Bahnhofs das Soziale Zentrum „Alter Bahnhof“ des DRK Kreisverbandes Wanzleben mit der Tafel, der Suppenküche und dem Sozialen Kleiderladen. Westlich des ehemaligen Bahnhofes hat sich zudem auf den Flächen des Bahnhofsvorplatzes und der Güterverladung ein Lebensmitteldiscounter angesiedelt. „Das DRK ist von der Baumaßnahme jedoch nicht betroffen“, sagte Thomas Kluge, Bürgermeister der Stadt Wanzleben-Börde.
Bedarf an Wohnbauflächen nicht gedeckt
Seit der Betrieb des Bahnhofes eingestellt wurde, verkehren auf den Bahnschienen lediglich zweimal wöchentlich Tanklastzüge zwischen der Zuckerfabrik Klein Wanzleben und dem Bahnhof in Blumenberg. Im östlichen Teil des Geländes soll das Wohngebiet der Wobau entstehen. Die Belegung sei sehr gering. Die geschützte Allee am Bucher Weg solle im Rahmen der Bebauung möglichst erhalten bleiben.
Derzeit sei der Bedarf an Wohnbauflächen in der Stadt Wanzleben-Börde nicht gedeckt, weshalb der Bebauungplan den Zielen der Stadt Wanzleben-Börde entspricht, heißt es in der Begründung für den Bebauungsplan. Der Plan diene den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung, der Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und der Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile.
Eine Bauvoranfrage im September 2018 wurde vom Landkreis Börde abgelehnt, weil sich nordöstlich nur der Schienenweg und eine Kleingartenanlage befinden. Nach der Verkehrsauffassung des Landkreises würden die Flächen dem Außenbereich angehören. Der Landkreis hatte jedoch darauf hingewiesen, dass durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Bebauung möglich sei. Mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Wanzleben-Börde wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes daraufhin im beschleunigten Verfahren festegelt. Die Wobau trägt die Kosten für die Aufstellung des Planes.