Corona Blankenburgs Jugendgästehaus soll noch bis Jahresende Zast-Außenstelle bleiben
Blankenburg
Das Jugendgästehaus am Heidelberg in Blankenburg wird aller Voraussicht nach bis Dezember dieses Jahres als Außenstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (Zast) weitergeführt. Dem Blankenburger Stadtrat liegt ein Vorschlag der Verwaltung vor, wonach der Pachtvertrag entsprechend geändert werden soll. Die Gründe sind nach Mitteilung der Stadtverwaltung zum einen die anhaltende Pandemie-Lage, zum anderen die schlechten Aussichten für das Jugendgästehaus für dieses Jahr. Es wird davon ausgegangen, dass frühestens im April nächsten Jahres dort wieder Schulklassen empfangen werden können.
Land bittet um Vertagsverlängerung
Laut Mitteilung der Stadtverwaltung sind seit November vergangenen Jahres im Schullandheim und Naturfreundehaus Blankenburg Familien mit Kindern, Schwangere sowie vulnerablen Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf aus der Zast untergebracht. „Während dieser Zeit gab es mit den Bewohnern keine Unregelmäßigkeiten oder andere Vorkommnisse. Die Unterbringung im Rahmen einer Vorsorgemaßnahme des Landes endet am 30. April und war eine Ausnahme von der regulären Nutzung als Jugendherberge beziehungsweise Schullandheim“, heißt es in der Presseerklärung. Der Pächter habe der Stadt mitgeteilt, dass auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Schulbetrieb in diesem Jahr nicht mehr mit Klassenfahrten und damit verbundenen Buchungen von Schülern, Gruppen und Klassenverbänden zu rechnen sei. Das Land Sachsen-Anhalt hatte demnach seinerseits informiert, dass auf Grund der nach wie vor angespannten Pandemielage, die Risikogruppen derzeit noch nicht in den eigenen Einrichtungen der Zast untergebracht werden könnten. Daher sei um eine erneute Belegung bis längstens 31. Dezember 2021 in der Unterkunft im Heidelberg gebeten worden.
Maximalbelegung mit 85 Menschen
„Der Personenkreis soll unverändert und auf maximal 85 Personen beschränkt bleiben. Alleinstehende junge Männer werden, wie schon jetzt, nicht untergebracht. Eine Unterbringung über den Jahreswechsel hinaus hat das Land seinerseits bereits ausgeschlossen. Dann sollen die Voraussetzungen in den eigenen Einrichtungen der Zast so vorliegen, dass keine externe Unterbringung mehr notwendig sei“, heißt es von Seiten der Stadt.
Nunmehr entscheidet der Stadtrat, ob das Pachtverhältnis bis zum 31. Dezember 2021 entsprechend abgeändert werden soll und auf Grundlage einer vertraglichen Regelung eine erneute Belegung bis zum Jahresende erfolgen kann.