Naturschutz Fledermäuse mit Böllern attackiert
Eine Gruppe ist illegal in die Stollen des ehemaligen Eisenerzbergwerks Büchenberg eingestiegen.
Elbingerode (bfa) l Für Natur- und Fledermausfreunde beginnt das neue Jahr nicht gut. Etliche Leute sind in das Stollensystem des früheren Eisenerzbergwerkes Büchenberg eingedrungen und haben darin Feuerwerkskörper gezündet.
Darauf macht der Landesbeauftragte für Fledermausschutz in Sachsen-Anhalt, Bernd Ohlendorf, aufmerksam und schlägt entsetzt Alarm. Anzeige wurde erstattet.
Festgestellt haben den untertägigen Angriff auf die Fledermäuse Tierschützer während des allwinterlichen Fledermausmonitorings am 30. Dezember. Bei der Attacke wurden laut Bernd Ohlendorf weite Teile des Fledermausquartiers „auf mehreren Ebenen“ regelrecht ausgeräuchert.
„Etliche Fledermäuse flogen desorientiert im Quartier herum“, berichtet Ohlendorf. Eine aktuelle Schadensbilanz sei derzeit noch nicht möglich gewesen, da die Gase durch die Knallerei erst abziehen müssen, erläutert der Fledermausexperte in einem Schreiben.
Ohlendorf verweist der Volksstimme gegenüber auf den hohen Schutzstatus des Gebietes „Stollensystem Büchenberg bei Elbingerode (Harz)“. Es gilt als überregional bedeutendes Fledermaus-Felsquartier in Mitteldeutschland beziehungsweise Mitteleuropa.
Deshalb unterlägen die Stollen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union einem besonderen Schutz, der hier grob verletzt worden sei. „Der Bestand im Felsquartier wird auf mindestens 4500 Fledermäuse geschätzt. Bei Zählungen im Winter werden zwischen 350 und 450 Individuen in zehn Arten angetroffen“, so Ohlendorf.
Als Verursacher der Attacke auf die geschützten Tiere gilt eine Gruppe von sieben Erwachsenen mit einem Kind, wie die Polizei in Halberstadt am Sonntag anhand der Anzeige bestätigte. Mindestens ein Name sei bekannt. Die Gruppe habe das Stollensystem im Wald zwischen Elbingerode, Heimburg und Wernigerode widerrechtlich betreten.
Ein Zusammenhang mit dem nahen Schaubergwerk Büchenberg wird nicht hergestellt und vom Schaubergwerksteam auch ausgeschlossen. Es handle sich um eine sogenannte Fremdbefahrung, ein illegales Betreten der Stollen, hieß es im Schaubergwerk.
Polizeiliche Ermittlungen wurden inzwischen wegen der Verstöße gegen das Artenschutzrecht samt Störungs- und Tötungsverbot für die Tiere sowie gegen die Verordnung zum Naturschutzgebiet (Betretungsverbot) eingeleitet.