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Sommersaison Harzer Freibad-Betreiber verzweifeln an Corona-Auflagen

Die Freibäder im Harz sind startklar für den Sommer. Doch wegen komplizierter Corona-Auflagen bleiben viele Bäder vorerst geschlossen - etwa in Wernigerode.

Von Holger Manigk und Dennis Lotzmann 02.06.2021, 19:01
Das Waldhofbad in Wernigerode: Es bleibt trotz schönen Wetters bis auf weiteres geschlossen, weil die DLRG die coronabedingten Auflagen und Kontrollen personell nicht stemmen kann. Erst wenn die Inzidenz konstant unter 35 sinkt, will die DLRG hier starten.
Das Waldhofbad in Wernigerode: Es bleibt trotz schönen Wetters bis auf weiteres geschlossen, weil die DLRG die coronabedingten Auflagen und Kontrollen personell nicht stemmen kann. Erst wenn die Inzidenz konstant unter 35 sinkt, will die DLRG hier starten. Foto: Matthias Bein

Wernigerode - Wasserratten in den meisten Harz-Orten müssen weiter auf die magische 35 warten. Erst wenn dieser Corona-Inzidenzwert im Landkreis fünf Tage in Folge unterschritten worden ist, dürfen Freibäder ihre Gäste ohne negativen Corona-Test einlassen. „Wir stehen bereit, könnten überall sofort starten. Nur leider sind wir von dieser Zahl noch ein ganzes Stück entfernt“, sagt Ralf Schult. Der Wernigeröder ist Chef der Ortsgruppe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die in der Harz-Region gut 20 Freibäder betreibt.

Bei all diesen – von Badersleben und Eilenstedt im Huy über Osterwieck, Zilly, Ilsenburg, das Waldhofbad Wernigerode und Hasselfelde bis hin nach Altenbrak und Thale – stehen die Badelustigen vorerst vor verschlossenen Türen. „Den finanziellen und personellen Aufwand, den wir unter den derzeitigen Vorgaben leisten müssten, können wir ganz einfach nicht stemmen“, stellt Schult klar.

Als Betreiber müsste die DLRG die Verantwortung übernehmen für den Nachweis der „drei G“ – geimpft, genesen oder getestet - der Besucher. Hinzu kommt noch eine penible Erfassung der Kontaktdaten. Hier müssen neuerdings auch die Zeitpunkte von Eintritt und Verlassen des Bades exakt registriert werden.

Wo gibt's beglaubigte Kopien vom Impfausweis?

Heißt im Detail: Am Eingang des Freibads müssen die Besucher ihren jeweiligen Nachweis vorlegen, also Impfausweis, Bescheinigung der Genesung oder einen aktuellen negativen Schnelltest. Was schon jetzt für Fragen und Diskussionen sorgt. Klar ist: Wer die nötigen Nachweise beispielsweise via PassGo-App-mittels Smartphone erbringt, sollte keine Probleme haben. Aber was ist, wenn man das teure Smartphone ebenso wenig mit ins Freibad nehmen mag wie den Original-Impfausweis? Fakt ist: An Genesene verschickt das Kreis-Gesundheitsamt entsprechende Bescheinigungen, hier sollte eine Kopie ausreichend sein. In Schnelltest-Zentren gibt es auf Wunsch Negativ-Nachweise in Papierform. Und beim Impfausweis sollte auch eine beglaubigte Kopie reichen. Aber woher diese bekommen?

„Das sollte in jedem kommunalen Meldeamt problemlos möglich sein“, ist Landrat Thomas Balcerowski (CDU) überzeugt. Zumindest sei das in Thale, wo er jahrelang Bürgermeister war, kein Problem. „Das ist eine Frage der Bürgerfreundlichkeit – alle Kommunen sollten es den Menschen in dieser schwierigen Zeit so einfach wie möglich machen.“

Gleichwohl: Egal, wie bürgerfreundlich agiert werde, sieht Ralf Schult massive Probleme. „Das alles birgt unheimliches Konfliktpotenzial, wie uns Anfragen von Urlaubern bereits zeigen. Welches Grundschulkind kennt schon die aktuelle Eindämmungsverordnung samt Testpflicht?“ Dem DLRG-Chef geht es vor allem darum, zu vermeiden, Knirpse wieder nach Hause schicken zu müssen, weil sie keinen Negativtest vorweisen können. „Die Regelung ist absolut praxisfern“, so der Wernigeröder.

Regeln schrecken Besucher am Halberstädter See ab

Wie stressig und aufwendig das aktuelle Prozedere am Freibad-Eingang ist, kann Gido Maak aus der Halberstädter Perspektive berichten. Maak ist beim Freizeit- und Sportzentrum (FSZ) für die Schwimmbäder zuständig und damit für das Sealand ebenso verantwortlich wie für den angeschlossenen Halberstädter See und das Sommerbad Langenstein.

Anders als in Wernigerode lockt der Halberstädter See seit Dienstag, 1. Juni. Aber: „Viele Gäste kennen die Regeln nicht und viele können auch schwer nachvollziehen, warum in einem Freibad dieser Größe ein Test nötig ist. Entsprechend gering ist das Verständnis.“ Allein am Mittwoch, 2. Juni, seien acht von zehn potenziellen Besuchern frustriert wieder abgedreht. „Und das kann es doch nicht sein“, so Maak.

Auch er sieht massive logistische Probleme, um die „drei G“ zu prüfen oder die Kontaktdaten zu erfassen. „Bei 200 Tagesgästen mag das noch funktionieren, aber was ist im Hochsommer bei 1500 bis 1800 Besuchern?“ Dann sei ihm völlig schleierhaft, wie die Kontaktdaten samt Zugangs- und Abgangszeiten personenbezogen erfasst werden sollen. Schon jetzt sei klar: Der personelle Aufwand sei enorm und könne aktuell nur abgefangen werden, weil er Personal aus dem geschlossenen FSZ-Sauna-Bereich am See einsetze.

Was passiert bei Inzidenzwert unter 35 im Harz?

Dort wiederum sieht Maak generelle Verständnis-Probleme: „Am Ende habe ich doch nichts gekonnt, wenn die Menschen am Eingang abgewiesen werden müssen und dann einfach über den Zaun klettern.“ Hier müssten dringend Lösungen her. Auch für ihn selbst und mit Blick auf die aktuelle Verordnung. „Ich kenne die mittlerweile in- und auswendig und habe immer noch nicht ableiten können, ob ich die Kontaktdaten auch unterhalb der Inzidenz von 35 erfassen muss“, skizziert er ein Problem.

Apropos Problem: Was kopierte und beglaubigte Impfnachweise angeht, sieht Maak keines. „Es muss plausibel und bei Bedarf mit dem Ausweis nachprüfbar sein, dann passt es.“

Corona-Regel in Sachsen-Anhalt beim Freibad-Besuch

  • Liegt der Corona-Inzidenzwert stabil unter 100, wird die Bundesnotbremse gelöst. Anschließend tritt die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Im Harz war dies am Samstag, 29. Mai, der Fall. Seither ist die Öffnung von Freibädern unter strengen Auflagen grundsätzlich möglich. Für Hallen- und Spaßbäder gelten noch einmal schärfere Bestimmungen.
  • Für Freibäder gilt: Am Einlass gelten die drei G. Zugang bekommen nur Gäste, die nachweisbar zweimal geimpft sind (ab 15. Tag nach der Zweitimpfung), nachweisbar genesen sind oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Covid-Schnelltest vorlegen. Genesenen Personen stellt die Kreisverwaltung Bescheinigungen aus. Als Impfnachweis dient der Impfausweis, im Zweifel sollten auch beglaubigte Kopien ausreichen. Kinder bis sechs Jahre ohne Corona-Symptome brauchen keinen Negativ-Test.
  • Sinkt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35, entfällt die Testpflicht in reinen Freibädern. Dann dürfen Spaßbäder ebenfalls öffnen – für sie bleiben Tests und Anwesenheitsnachweise allerdings Voraussetzung. Bereiche, in denen Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, müssen geschlossen bleiben.