Neue Steuer Parkgebühr - Finanzamt will kassieren
Ab 2017 muss die Stadt Wernigerode die Parkgebühren versteuern. Grund ist eine Änderung des Steuergesetzes.
Wernigerode l Knapp 553 300 Euro Parkgebühren sind im Jahr 2015 in die Wernigeröder Stadtkasse geflossen. Geld, das in Zeiten knapper Haushaltskassen für Kommunen überlebenswichtig ist. Auf einen Teil des Geldes muss die Stadt voraussichtlich ab 2017 verzichten. Durch eine Änderung des Steuergesetzes müssen die Einnahmen von städtisch betriebenen Parkplätzen künftig versteuert werden. Umsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Abgaben werden fällig.
„Es trifft wahrscheinlich nicht alle Parkplätze“, sagt Ordnungsamtschef Gerald Fröhlich. Stellflächen, die Bestandteil einer Straße sind wie in der Marktstraße, Albert-Bartels-Straße, Ringstraße und Unter den Zindeln, bleiben weiterhin steuerfrei. Der Anger-Parkplatz, der Katzenteich und die Stellflächen in Drei Annen Hohne sind hingegen sogenannte eigenständige Einrichtungen und fallen vermutlich unter das neue Steuergesetz. „Momentan ist noch vieles unklar“, so Fröhlich.
Die Besteuerung richte sich nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles, so Dietmar Zwengel vom Bundesfinanzministerium auf Volksstimme-Nachfrage. Die Entscheidung darüber treffen die zuständigen Finanzbehörden, so der Pressesprecher.
„Begleitet wird die neue Regelung von einer Übergangsfrist bis längstens zum 31. Dezember 2020“, so Zwengel. In dieser Zeitspanne werden keine Steuern erhoben. Allerdings müsste die Kommune sich dafür bis zum 31. Dezember 2016 gegenüber dem Finanzamt erklären. „Wird diese Erklärung nicht abgegeben, gilt ab dem 1. Januar 2017 die Neuregelung“, so der Ministeriumssprecher.
Neben dem Ordnungsamt befassen sich auch Mitarbeiter der Kämmerei damit, wie diesem Problem zu begegnen ist. „Es gibt mehrere Möglichkeiten“, sagt Gerald Fröhlich. Entweder die Stadt zahlt die Steuern, und ansonsten bleibt alles beim Alten. „Oder wir legen die Differenz der Besteuerung auf die Parkgebühren um“, so Fröhlich. Das heißt, die Tickets auf den Großparkplätzen werden teurer. Damit eröffnet sich aber ein weiteres Problem. Per Erlass gilt für kommunale Parkflächen eine Deckelung der Gebühren: Pro Stunde darf nicht mehr als ein Euro verlangt werden. Für Parkplätze, die privat betrieben werden, gilt diese Deckelung nicht. Deshalb spielt man in der Verwaltung mit dem Gedanken, die „öffentlich-rechtlichen Abgaben in privatrechtliche umzuwandeln“ – also für die Stellflächen einen privaten Betreiber – beispielsweise eine städtische Gesellschaft – zu finden, um die Gebühr erhöhen zu können.
Das Thema steht für Dienstag auf der Tagesordnung des Ordnungsausschusses. „Es ist uns wichtig, die Angelegenheit möglichst schnell in die politische Diskussion zu bringen, um die Parkgebührensatzung, wenn erwünscht, noch in diesem Jahr zu ändern“, sagt Gerald Fröhlich.
Es geht jedoch nicht nur ums Geld, sondern auch um ein drohendes Verkehrsproblem. „Wenn wir die Gebühren auf den Großparkplätzen außerhalb der Altstadt erhöhen, dann ist zu erwarten, dass die Autofahrer in die Innenstadt zu den günstigeren Stellflächen in Albert-Bartels-Straße und Co strömen. Und genau das wollen wir ja nicht“, so der Ordnungsamtschef. „Eine konkrete Lösung haben wir noch nicht, werden sie aber rechtzeitig finden.“
Dietmar Zwengel vom Bundesfinanzministerium geht übrigens nicht von einer großen Summe zusätzlicher Steuereinnahmen für 2017 aus. „Während der fünfjährigen Übergangsfrist ist damit zu rechnen, dass von der neuen Regel nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht wird, so dass Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu vernachlässigen sind.“