Seilbahn-Projekt Unklarheit über Planungskosten
Das Seilbahn-Projekt in Schierke steckt in der Genehmigungsphase, könnte für Wernigerode aber jetzt schon richtig teuer werden.
Wernigerode l Die Realisierung des Seilbahn-Projektes am Schierker Winterberg hängt sowohl rechtlich als auch finanziell am seidenen Faden. Das Raumordnungsverfahren ruht. Wie das Prüfverfahren, das das Verkehrsministerium in Magdeburg führt, ausgeht, und ob das Millionen-Vorhaben überhaupt umsetzbar ist, ist weiter völlig offen.
Im Wernigeröder Rathaus beschäftigt man sich derzeit jedoch mit einem ganz anderen Problem. Seit Jahren nutzt die Stadt die Planungsunterlagen der Winterberg Schierke GmbH um Gerhard Bürger – unter anderem beim umfangreichen Raumordnungsverfahren. Das Problem: Dies geschieht zwar mit Zustimmung des Investors. Es gibt aber keinen förmlichen Vertragsabschluss über die Verteilung der Kosten und Rechte an den Planungen. Inzwischen fordert der Investor Geld. Und das nicht zu knapp.
In den vergangenen Wochen ist im Rathaus deshalb geprüft worden, ob die Stadt rechtlich verpflichtet ist, für die genutzten Planungsleistungen zu zahlen. Es erscheine derzeit „naheliegend, dass die Stadt Wernigerode zumindest bereicherungsrechtlich zum Ausgleich gegenüber der Winterberg Schierke GmbH (WSG) verpflichtet sein könnte“, heißt es auf Nachfrage von Christian Fischer, der als Ordnungsdezernent seit April auch für die Rechtsangelegenheiten der Stadt zuständig ist. Zudem sei es „hinreichend wahrscheinlich“, dass die WSG ihr zustehende Ansprüche durchsetze.
Um wie viel Geld es dabei geht, ist nicht ganz klar. Denn laut Fischer sind der Stadt Wernigerode die tatsächlichen Planungskosten der WSG nicht bekannt. Ende 2018 sei von einem städtischen Anteil von 310.000 Euro netto für die Änderungsplanungen im Zusammenhang mit der geforderten Trassenanpassung die Rede gewesen. Das Geld wurde damals allerdings nicht vom Stadtrat freigegeben. Oberbürgermeister Peter Gaffert (parteilos) hatte seine Vorlage kurz vor der Abstimmung zurückgezogen, weil er um die Mehrheit fürchtete. Die WSG plante weiter, die Stadt nutzte die Planungen – auch ohne Votum des Stadtrats.
Mit den im Raum stehenden 310.000 Euro ist es allerdings längst nicht getan. Für die Grundplanung habe die WSG weitere 750.000 Euro netto kommuniziert, so Christian Fischer. Aber: „Diese Beträge sind mangels einer prüffähigen Rechnung derzeit nicht fällig und können insoweit nicht abschließend geprüft werden.“
Für alle Fälle hat die Stadt nun vorsorglich zwei Rückstellungen für die Bilanzjahre 2016 und 2018 gebucht – in Höhe eines „höheren sechsstelligen Betrages“, wie Fischer sagt. „Die Bildung der Rückstellung stellt kein Anerkenntnis dar, ist jedoch zur Absicherung von etwaigen Risiken rechtliche Praxis.“
Die Kommunalaufsicht in Halberstadt beobachtet die Angelegenheit indes sehr aufmerksam. So hatte die Kreisbehörde die Stadt Wernigerode jüngst aufgefordert, sie über das Ergebnis ihrer Prüfung zu informieren, um sich selbst ein Urteil zu bilden. Das ist inzwischen geschehen.
Vor Nutzung der Planungsleistungen hätte eine Vereinbarung über die Verteilung der Planungskosten und -rechte abgeschlossen werden müssen, mahnt die Aufsichtsbehörde an. „Demzufolge hätte ein Kostenersatz im Haushaltsplan veranschlagt werden müssen.“ Beides sei nicht erfolgt. „Durch die zu bildenden Rücklagen verschlechtern sich die Jahresergebnisse in den entsprechenden Haushaltsjahren“, teilt die Kommunalaufsicht auf Volksstimme-Nachfrage mit. Das gehe zu Lasten der angesparten Rücklage. Diese muss die Stadt eigentlich voll ausschöpfen, um die prognostizierten Millionenlöcher der nächsten Jahre zu stopfen. Wegen des steigenden „Konsolidierungsdruckes“ sei die Stadt nun um so mehr angehalten, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich in den Folgejahren sicherzustellen, heißt es aus Halberstadt. Bei der Prüfung der nächsten Haushaltssatzungen seien daher gegebenenfalls „entsprechende kommunalaufsichtliche Maßnahmen“ geboten.
Eine Sanktionierung habe die Stadt „unmittelbar nicht“ zu befürchten, heißt es weiter. Laut Kommunalaufsicht obliegt es zuerst der Stadtverwaltung und dem Stadtrat, die Vorgänge aufzuarbeiten und Konsequenzen zu ziehen.
Dabei ist dann sicherlich auch zu klären, warum kein Vertrag über die Nutzung der Planungsleistungen geschlossen wurde und ob die Stadt sich von vornherein viel Ärger und Geld hätte sparen können, wenn sie einen Teil der Planungsleistungen selbst in Auftrag gegeben und dafür möglicherweise sogar einen gewissen Anteil Fördergeld bekommen hätte.