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Schafe im Gleis Schafe auf den Gleisen: Tierisches Hindernis hält Bahnverkehr im Nordharz auf

Aktualisiert: 30.4.2021, 08:06
Bei Heudeber im Nordharz sind Schafe von ihrer Weide auf Bahngleise gelangt - und haben für Behinderungen auf der Strecke zwischen Halberstadt und Goslar gesorgt.
Bei Heudeber im Nordharz sind Schafe von ihrer Weide auf Bahngleise gelangt - und haben für Behinderungen auf der Strecke zwischen Halberstadt und Goslar gesorgt. Symbolfoto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Heudeber (vs). Ausgebüxte Schafe haben am Mittwochmorgen, 28. April, für Behinderungen auf der Bahnstrecke von Halberstadt nach Goslar gesorgt. Ein Triebfahrzeugführer entdeckte die Tiere, die von einer Weide direkt an einem Bahnübergang beim Nordharz-Ort Heudeber ausgebrochen waren. Die Notfallleitstelle der Bahn informierte die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 7 Uhr über die Schafe auf den Schienen.

Die Züge auf dem Streckenabschnitt seien bereits langsamer und auf Sicht gefahren, berichtet ein Sprecher der Beamten. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halberstadt fuhr sofort zu der Stelle zwischen Heudeber und Wernigerode – und entdeckte die tierischen Störenfriede. „Sie traten den Zaun der Weide herunter und konnten so den eingezäunten Bereich verlassen“, heißt es von der Polizei.

Die Bundespolizisten ermittelten den Besitzer der Schafe. Gemeinsam mit ihm konnten sie die Tiere einfangen und wieder auf ihre Weide bringen. Der sogenannte Langsamfahrbefehl für Züge wurde um 8.17 Uhr wieder aufgehoben.

Züge können nach Kollision entgleisen

Trotz dieses glimpflichen Ausgangs weist die Bundespolizei „auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen“: Neben dem Tod der Schafe könne der Bahnverkehr gefährdet werden. Bei einer Kollision bestehe die Gefahr von massiven Sachschäden an Zügen und Gleisanlagen – ganz zu schweigen vom Risiko für Leib und Leben von Menschen bei einer möglichen Entgleisung.

Bei der Haltung von Weidetieren sei auf eine sichere Unterbringung zu achten. Die Bundespolizeiinspektion verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ist dies der Fall, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für Sachschäden an Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision, muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen. Werden Menschen verletzt oder getötet, weiteten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.