urlaub Unfallschwerpunkt Harz: Was gilt es gerade im Winter auf den Straßen zu beachten?
Im Winter eignet sich besonders der Harz für einen Ausflug. Was passiert aber, wenn sich auf dem Hinweg ein Unfall auf den verschneiten Straßen ereignet? Welche Regelungen gibt es und was sollte im Voraus unbedingt mit ins Gepäck für den Notfall?
Wernigerode - Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Das Familienauto ist im Schnee stecken geblieben oder gegen die Leitplanke gerutscht. Ein Weiterkommen bis zum Urlaubsort? Unmöglich! Auf einige Dinge gilt es nun zu achten.
"Wenn ein ADAC-Mitglied von einer glatten Straße in den verschneiten Graben rutscht, gehört die Bergung zu den Leistungen der Mitgliedschaft", erklärt beispielsweise Alexandra Kruse, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen.
Dies ist auch bei anderen Mobilclubs mit in der Mitgliedschaft inklusive. Speziell beim ADAC gibt es jedoch Ausnahmen: "fährt allerdings jemand in eine offensichtlich hoch verschneite, nicht geräumte Straße und bleibt dann stecken, hilft der ADAC zwar, diese Hilfeleistung muss dann allerdings bezahlt werden, weil sie nicht zur Pannenhilfe oder Leistung nach einem Unfall gehört", so Kruse weiter.
In Teilen nur kostenpflichtige Hilfe
Hei´ßt: Wer absichtlich in eine schon stark verschneite Gegend wie den Harz reist und versucht, dennoch auf eine schon stark verschneite Straße zu gelangen, dem wird nur kostenpflichtig geholfen.
Laut Kruse kämen zudem die großen Abschleppfahrzeuge zwar in der Regel trotz winterlicher Straßenverhältnisse zu den liegengebliebenen Fahrzeugen durch, aber auch hier gibt es unüberwindbare Natureinwirkungen.
Im Notfall hilft nur eine gute Vorbereitung. Warme Getränke sind ebenso wichtig wie Decken, Handschuhe, Taschenlampen, Abdeckfolien für die Scheiben, ein Batterieladegerät und ein Ladegerät für das Mobiltelefon (Powerbank).
Zudem empfiehlt der ADAC noch Handfeger und Eiskratzer, Abschleppseile und Ersatz-Scheibenwaschzusatz. Es kann im schlimmsten Fall Stunden dauern, bis Helfer zu den Insassen eines liegengebliebenen Autos oder im Stau durchgedrungen sind. Ausreichend Nahrung, Wasser und Tee ist dadurch immens wichtig und rettet Leben. Im Notfall kann auch die Durchwahl 110 und 112 helfen.
Wer haftet beim Unfall?
Grundsätzlich gilt: "Ist das Auto aufgrund der Straßenbedingungen ins Rutschen geraten oder haben Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verloren, tragen Sie zumindest eine Mitschuld", so beispielsweise die Versicherungsgeselltschaft Deurag auf ihrer Webseite. Der Gesetzgeber gehe per Anscheinsbeweis davon aus, dass der Fahrer entweder mit einer nicht angepassten Geschwindigkeit gefahren ist oder aus Unachtsamkeit ein Fahrmanöver gestartet habe, das den Witterungsverhältnissen nicht angemessen sei.
Die Beweispflicht liegt hier auf Seiten des Fahrzeugführers. Wenn dieser nicht das Gegenteil beweisen kann, trägt er die entstandenen Kosten des Unfalls.