Garten Lockdown macht Lust auf Garten in Wolmirstedt
Seit Beginn der Pandemie steigt die Nachfrage nach Kleingärten auch in Wolmirstedt an. Doch wieviel Obst und Gemüse müssen Kleingärtner anbauen?
Von Gudrun Billowie
Wolmirstedt l Feiern und Reisen fallen aus, Ausflüge können nicht in einem Café beendet werden, Treffen mit Freunden bergen Ansteckungsgefahr. Die Corona-Situation rückt die Kleingärten in den Vordergrund. Das ist auch in Wolmirstedt spürbar.
In Wolmirstedt gibt es nur wenige freie Gärten. Die Parzellen der 18 Gartensparten sind begehrt. Zunehmend entdecken auch junge Leute ihr Herz fürs Grubbern, Mähen und Säen. Da stellt sich die Frage, wie zukunftstauglich ist das Kleingartenwesen?
Jana Rödger und ihre kleine Familie pachten seit 2018 einen Garten in der Sparte „Tag des Bergmanns“. Sie schätzen es, Kartoffeln, Tomaten, Kohlrabi und Erdbeeren selbst anzubauen. Trotzdem bewältigen sie keinen Selbstversorger- sondern eher einen Naschgarten. Die Familie möchte sich erholen, einen Platz haben, an dem Töchterchen Lina spielen kann.
„Es ist spürbar, dass die Nachfrage nach Gärten steigt“, sagt Armin Bartz. Der Kreisvorsitzende des Kleingartenverbandes hat alle 42 Mitgliedsvereine in Wolmirstedt, Barleben, der Niederen Börde, Hohen Börde und Elbe-Heide im Blick. Bei manchen Neugärtnern ist er skeptisch, ob sie in Kleingartenanlagen richtig sind. „Nicht jeder hat das Kleingartenwesen verstanden.“ Da sieht er die Vereine in der Pflicht.
„Neupächtern einen Schlüssel in die Hand zu drücken, reicht nicht“, sagt er, „im Grunde muss eine Grundschulung des Bundeskleingartengesetzes folgen.“ Sind die Regeln bekannt, kann Streit vermieden werden. „Jeder Angler muss einen Fischereischein machen, auch wir sollten Grundwissen vermitteln.“ Am liebsten würde Armin Bartz über den Kreisverband solche Schulungen anbieten, doch wegen Corona ist das nicht möglich.
Bundeskleingartengesetz überarbeiten
Frank Greiser, Vorsitzender der Gartensparte „Tag des Bergmanns 1973“, sieht, dass sich die meisten Kleingärtner seiner Sparte an das Bundeskleingartengesetz halten, erkennt aber auch den Wandel im Kleingartenwesen. „Ich halte es für sinnvoll, das Bundeskleingartengesetz zu überarbeiten. Es ist in Ordnung, wenn nicht mehr ganz so viel angebaut wird.“
Das Bundeskleingartengesetz wurde in einer Zeit erarbeitet, als Kleingärten noch in erster Linie der Selbstversorgung dienten. Das ist heute aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr nötig. Trotzdem darf ein Kleingarten nicht nur aus Rasen bestehen. Dulden Vereine diese Form, wird aus dem Kleingartenverein schnell ein Naherholungsgebiet. Damit steht die geringe Pacht auf dem Spiel.
Gärtnerische Nutzung ein Drittel
Doch was macht einen Kleingarten aus? Laut Bundeskleingartengesetzes muss eine nichterwerbsmäßige gärtnerische Nutzung erkennbar sein, insbesondere für den Eigenbedarf. Genauer hat das der Bundesgerichtshof 2004 definiert. Demnach genügt es, wenn die gärtnerische Nutzung den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägt. „Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen ... genutzt wird.“
Jana Rödger kennt das Kleingartenwesen seit Kindesbeinen. Ihre Eltern haben einen Garten in derselben Anlage. Sie schätzt die Nähe zueinander, besonders seit Töchterchen Lina auf der Welt ist. Für sie soll der Garten ein schöner Ort sein.
Hecken nicht mit Zollstock messen
Diese Meinung teilt der Vorsitzende Frank Greiser. Er ist überzeugt, Kompromisse sollten als Grundlage des Vereinslebens gelten. Er hält beispielsweise nichts davon, mit dem Zollstock durch die Anlage zu laufen und die Höhe der Hecken zu messen. Solange es niemand übertreibt, darf sich jeder einen Rückzugsort schaffen. Schließlich ist nicht jeder begeistert, wenn Spaziergänger auf den Kaffeetisch schauen.
Spaziergänger sind in Gartenanlagen grundsätzlich erlaubt, die öffentlichen Wege dürfen der Erholung aller dienen. Zudem sind Kleingärten grüne Lungen der Stadt. In Wolmirstedt gilt außerdem: Solange die Gärten belegt sind, wird kein Bauland daraus gemacht.
Wo Gärten sind, wird nicht gebaut
Laut Flächennutzungsplan wäre es in einigen Anlagen möglich, Einfamilienhäuser zu bauen: im Akazienweg, entlang des Bauernwegs sowie entlang der Magdeburger Straße in Elbeu. Doch es gilt: Niemand wird von seiner Scholle vertrieben.
Die Verantwortung der Kleingartenvereine ist groß. Der Vorstand kassiert die Pacht und leitet sie an die jeweiligen Verpächter wie den Kreisverband weiter. Auch die Stromkassierung obliegt den Vereinen. Dazu betreiben viele Vereine in ihrer Anlage ein Vereinshaus in Eigenregie.
„Das Vereinsleben steht wegen Corona weitgehend still“, bedauert Frank Greiser, „Gespräche gibt es nur noch über den Gartenzaun.“ Dennoch wächst die Familie der Kleingärtner gerade in der Corona-Zeit. „Wenn man sowieso nichts machen kann“, sagt Jana Rödger, „können wir in den Garten gehen und haben Beschäftigung.“ Bald wird die kleine Lina zwischen den Gärten ihrer Eltern und Großeltern eigene Wege suchen.