Glück im Unglück Von Mama gerettet: Verurteilter vor Weihnachten hinter Gittern bewahrt
Ein Verurteilter ist in Wolmirstedt von der Polizei aufgegriffen worden. Weihnachten im Gefängnis wurde ihm nun aber erspart. Die Geschichte dahinter.
Wolmirstedt. - Der Geist der Weihnacht ist in Wolmirstedt jetzt schon mehrere Tage vor dem Fest einem 34-Jährigen nach seiner Verhaftung zugute gekommen. Denn dank seiner Mama muss der Verurteilte Weihnachten nun nicht im Gefängnis verbringen.
Aufgegriffen wurde der 34-Jährige am Dienstag, 17. Dezember, während einer Kontrolle der Bundespolizei, die am Wolmirstedter Bahnhof vormittags auf Streife unterwegs war. Bei der Überprüfung der Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei habe sich gezeigt, dass gegen den Mann ein offener Haftbefehl vorlag. Demnach habe das Amtsgericht Wolfsburg den Deutschen wegen mehrfachen Erschleichens von Leistungen bereits im Mai 2019 zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen verurteilt heißt es von der Bundespolizei.
„Der Polizeipflichtige hatte bisher bereits mehr als die Hälfte der Geldstrafe beglichen, weitere Zahlungen blieben jedoch aus“, informieren die Beamten. Dementsprechend war im Mai dieses Jahres der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig über die Zahlung der Restsumme von 795 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 53 Tagen ergangen.
Aber auch die Weihnachtszeit schützt vor Strafe nicht. Zumindest in den meisten Fällen. Die Polizisten nahmen den Verurteilten fest und mit zur Dienststelle. Den noch ausstehenden geforderten Betrag von 795 Euro konnte der Festgenommene demnach aber nicht begleichen. Gerettet hat ihn dann letztlich aber ein Anruf bei seiner Mutter.
Den eigenen Sohn Weihnachten hinter Gittern sitzen zu wissen, kam für sie scheinbar nicht infrage. Denn diese schickte umgehend einen Bekannten zur Polizeidienststelle, der den noch ausstehenden Geldbetrag beglich. „Nach der Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen durfte der 34-Jährige die Dienststelle somit als freier Mann verlassen und sparte sich damit einen 53-tägigen Aufenthalt hinter Gittern“, informiert ein Sprecher der Bundespolizei. Zudem informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.