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Theater und Kinos dürfen wieder öffnen Anhalt-Bitterfeld unterschreitet an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 50

Ab dem 26. Mai gelten wieder neue und lockere Regelungen für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und somit auch für Zerbst. Grund sei der niedrige Inzidenzwert, der an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 50 lag. Ein Überblick über die neuen Regelungen, die greifen werden.

Aktualisiert: 25.5.2021, 17:53
Theater dürfen in Anhalt-Bitterfeld mit Einschränkungen wieder öffnen.
Theater dürfen in Anhalt-Bitterfeld mit Einschränkungen wieder öffnen. Symbolfoto: dpa

Köthen/Zerbst - vs

Da sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Sieben-Tage-Inzidenzwerte an fünf aufeinander folgenden Tagen unter den Wert von 50 eingepegelt haben, treten ab 26. Mai folgende neue Regelungen in Kraft. Das teilte Landkreispressesprecher Udo Pawelczyk gestern mit.

So sei der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten eines Haushaltes mit höchstens fünf weiteren Personen gestattet. Professionell organisierte Veranstaltungen mit maximal 50 Teilnehmern sind erlaubt. Auch professionell organisierte Messen und Ausstellungen mit höchstens 50 Besuchern seien gestattet. Tanzveranstaltungen unter freiem Himmel mit maximal 50 Besuchern seien zwischen 6 und 22 Uhr erlaubt. Auch Spezialmärkte mit maximal 50 Besuchern sind erlaubt. Darüber hinaus dürfen Planetarien und Sternwarten für Besucher geöffnet werden, wobei die Anzahl der Besucher in geschlossenen Räumen auf höchstens 50 Besucher und im Freien auf maximal 100 Besucher begrenzt sei. Literaturhäuser, Theater, Kinos, Konzerthäuser können ebenso für Publikum öffnen. In geschlossenen Räumen sind maximal 200 Besucher und im Freien maximal 300 Besucher zugelassen. Auch öffnen dürfen soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser und Angebote der Mehrgenerationenhäuser für Gruppen bis maximal zehn Personen. Stadt- und Naturführungen mit maximal 50 Teilnehmern seien erlaubt, wenn die Hygieneregeln eingehalten werden, so der Kreispressesprecher.

Zutritt nur mit negativem Corona-Test

Auch Sportvereine dürfen aufatmen: So können sich 50 Personen in geschlossenen Räumen und im Freien 100 Personen aufhalten. In allen Fällen werden vollständig geimpfte und genesene Personen nicht mit berücksichtigt.

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen erfolgt im Regelbetrieb.

Der Zutritt zu den genannten Angeboten und Einrichtungen dürfe bis auf Ausnahme von Kindertageseinrichtungen nur gewährt werden, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt.