Hilfspaket Land zahlt Kommunen Ausgleich
Ein Millionen-Hilfspaket soll die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen wegen Corona abfedern. Doch wie viel bei Zerbst ankommt, ist unklar.
Zerbst l Am 3. Juni hat der Bund einen „kommunalen Solidarpakt 2020“ beschlossen, mit dem krisenbedingte Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen durch Bund und Länder gemeinsam abgefedert werden sollen. Die Kommunen sollen so liquide bleiben. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist zu Beginn der Woche nun dem Vorschlag des Finanzministeriums zur Umsetzung der geplanten Finanzhilfen für die Kommunen gefolgt.
„Stimmt der Landtag dem Gesetz ebenfalls zu, sollen noch im Herbst 2020 über das „Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Folge der Corona-Pandemie“ (kurz: Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt) pauschale Zahlungen an die Kommunen in Sachsen-Anhalt in Höhe von 162 Millionen Euro geleistet werden“, so Andreas Hein, Sprecher des Magdeburger Finanzministeriums in einer Pressemitteilung. Bund und Länder würden dabei jeweils die Hälfte der Kosten übernehmen, also je 81 Millionen Euro. „Sachsen-Anhalt finanziert dieses Geld über den bereits beschlossenen Nachtragshaushalt“, informiert Hein.
Der pauschale Ausgleichsbetrag in Höhe von 162 Millionen Euro ergebe sich aus der Differenz zwischen dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Oktober 2019 und dem regionalisierten Schätzergebnis zum Gewerbesteueraufkommen nach der Steuerschätzung vom Mai 2020.
Bürgermeister Andreas Dittmann (SPD) sieht in den geplanten Ausgleichszahlungen für die Kommunen ein positives Zeichen aus Berlin und Magdeburg. „Der Entwurf des Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen in Folge der Corona-Pandemie ist aus kommunaler Sicht nur zu begrüßen und stellt eine erforderliche Hilfestellung zur Unterstützung zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit dar“, so Dittmann.
Es sei allerdings nicht möglich, zu ermitteln, welche Beträge für die Stadt Zerbst erwartet werden dürfen. „Eine Gemeinde erhält eine Gewerbesteuerausgleichszahlung, wenn das Ist-Aufkommen aus der Gewerbesteuer des ersten bis dritten Quartals des Jahres 2020 den Durchschnitt des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer in den ersten bis dritten Quartalen der Jahre 2017 bis 2019 unterschreitet“, erläutert der Rathauschef.
Diesen Tatbestand erfülle die Stadt aus heutiger Sicht. „Der entsprechende Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 beträgt 4,568 Millionen Euro. Das voraussichtliche entsprechende Ist für das Jahr 2020 wird in Höhe von 3,2 Millionen Euro erwartet. Die zu ermittelnde Unterschreitung könnte also bei 1,368 Millionen Euro liegen. Diesen Betrag meldet die Stadt Zerbst entsprechend auch an“, macht Dittmann deutlich.
Fraglich werde sein, wie viel davon tatsächlich über das geplante Gesetz ausgeglichen wird. Der vom Land zur Verteilung vorgesehene Betrag wurde mit 162 Millionen Euro insgesamt beziffert. Welche Quotierung zum Schluss ermittelt wird, hänge davon ab, in welcher Höhe insgesamt bei allen Gemeinden Unterschiedsbeträge ausgewiesen werden.
„Der Anteil der Gewerbesteuerausgleichszahlung für die jeweilige Gemeinde entspricht dem Anteil ihrer Unterschreitung des Gewerbesteueraufkommens des ersten bis dritten Quartals im Verhältnis der Gesamtsumme der Unterschreitungen aller betroffenen Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt. Gewerbesteuererträge unterlägen generell starken Schwankungen.
„Durch die über drei vergangene Jahre gezogenen Vergleichsrechnungen wird eine verhältnismäßige Gerechtigkeit der Verteilung bewirkt. Generell ist jedoch für keine Gemeinde ermittelbar, welche Gewerbesteuerteile ausdrücklich durch Corona entstanden sind, beziehungsweise noch entstehen werden“, betont Dittmann.
Nach Ende des dritten Quartals haben die Kommunen sechs Wochen Zeit, dem Landesamt für Statistik die entsprechenden Daten zu melden. „Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist werden die Daten ab Mitte November auf Plausibilität geprüft und das Auszahlverfahren vorbereitet“, so der Ministeriumssprecher.
„Der Bund und wir drücken aufs Tempo, damit die 162 Millionen Euro noch in diesem Jahr bei den Kommunen ankommen. Nach Prüfung der von den Kommunen gemeldeten Beträge wird ausgezahlt – vermutlich am 10. Dezember“, drückt Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter (CDU) aufs Gaspedal.