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Städtbauentwicklung In Zerbst soll in der Biaser Straße ein weiterer Schandfleck verschwinden

Auf dem Gelände des einstigen Kohlehandels und Baustofflagers in der Biaser Straße in Zerbst soll ein Wohnquartier entstehen, in dem sich auch Gewerbe ansiedeln kann. Das plant ein Investor, dem die Grundstücke gehören.

Von Daniela Apel 22.07.2021, 14:59
Das Gelände des ehemaligen Kohlehandels und Baustofflagers in der Biaser Straße soll städtebaulich entwickelt werden.
Das Gelände des ehemaligen Kohlehandels und Baustofflagers in der Biaser Straße soll städtebaulich entwickelt werden. Foto: Daniela Apel

Zerbst - In Zerbst soll ein weiterer sogenannter städtebaulicher Missstand beseitigt werden. Gemeint ist das Areal in der Biaser Straße, auf dem sich früher ein Kohlehandel und ein Baustofflager befanden. Schon lange lag die Fläche kurz hinter dem Bahnübergang brach. Seit den 1990er Jahren völlig ungenutzt, waren die Grundstücke von Leerstand, Zerfall und Vermüllung gekennzeichnet, wie es im Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan heißt, dem der Bau- und Stadtentwicklungsausschuss ohne weitere Nachfragen bereits zustimmte. Die endgültige Entscheidung trifft der Stadtrat auf seiner Sitzung am 28. Juli. Insofern es dort keinen Widerspruch gibt, wird der Planentwurf dann für vier Wochen öffentlich ausgelegt, so dass sich jeder anschauen kann, was angedacht ist hinter dem Bauzaun, der das Areal vom Gehweg abtrennt.

Stichstraße soll aufs Areal führen

Rund 7800 Quadratmeter ist das Gebiet groß, das zukünftig mittels einer Stichstraße samt Wendemöglichkeit als Zufahrt von der Biaser Straße aus erschlossen werden soll. Vorwiegend Wohnhäuser sollen hier entstehen. Denn die Nachfrage nach Bauland ist da und kann bislang im Bereich der Kernstadt nicht gedeckt werden, wie in der Beschlussvorlage ausgeführt wird. Aber auch „nicht störendes“ Gewerbe, so lässt es sich im B-Plan-Entwurf nachlesen, ist zulässig. Geschäfts- und Bürogebäude könnten beispielsweise entstehen, aber auch ein Café oder eine Pension wären möglich.

Seitens der Stadtverwaltung wird das Vorhaben zur Wiedernutzbarmachung und Bebauung der Fläche begrüßt. Tätig wird die Kommune allerdings nicht selbst. Vielmehr agiert der Besitzer der Grundstücke als Investor. Jener übernimmt auch die Kosten für die Erarbeitung der Planungsunterlagen.