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Lärm Kreis hat eine Lärmmessung für Motocrossanlage bei Gödnitz beauftragt

Bürger beschwert sich über Geräusche von der Motocrossanlage bei Gödnitz

26.04.2021, 03:30
Die Motocrossanlage bei Gödnitz ist eine der wenigen Anlagen im Land, auf der der Nischensport trainiert werden kann. Die Anlage steht allerdings auf dem Gelände, welches vom Jerichower Land verwaltet wird. Gleich dahinter liegt die Kreisgrenze zu Anhalt-Bitterfeld.
Die Motocrossanlage bei Gödnitz ist eine der wenigen Anlagen im Land, auf der der Nischensport trainiert werden kann. Die Anlage steht allerdings auf dem Gelände, welches vom Jerichower Land verwaltet wird. Gleich dahinter liegt die Kreisgrenze zu Anhalt-Bitterfeld. Foto: Thomas Höfs

Thomas HöfsGödnitz

Motocross ist eine Nischensportart. Es gibt kaum Übungsstrecken. Einige der wenigen Anlagen befindet sich kurz vor der Ortschaft Gödnitz. Direkt neben der Straße sind hier öfter die Motorräder zu sehen, wie sie über die Hügel fliegen, der Boden durch die Luft spritzt. Mit dem Motorsport ist aber auch Lärm verbunden. Denn die kleinen Maschinen müssen jede Menge Kraft entfalten, um Fahrer und Maschine gegen Reibung und Schwerkraft fortzubewegen.

Manch ein Bürger, wie Uwe Schulze, fühlt sich von der Nutzung der Sportanlage gestört, wie er in einer Mail an die Lokalredaktion schreibt. Auch an Sonntagen und unter Mittag werde die Anlage genutzt, beschwert er sich. Doch wer ist zuständig? Allerdings gibt der Verein andere Trainingszeiten an. Demnach wird mittwochs, freitags und an Sonnabenden trainiert. Da es nicht viele Crossanlagen im Land gibt, kommen die Sportler zuweilen auch aus anderen Landkreisen und nehmen längere Anfahrtstrecken in Kauf. Rund 500 Meter von der Ortschaft ist die Anlage entfernt. Je nach Windrichtung verteilt sich der beim Training entstehende Lärm in der Umgebung der Anlage in unterschiedlicher Richtung.

Da die Anlage hinter der Kreisgrenze liegt, gehört die Crossstrecke zum Jerichower Land. Für die Genehmigung ist die Kreisverwaltung verantwortlich. Auf Nachfrage der Volksstimme teilt die Sprecherin der Kreisverwaltung in Burg, Claudia Hopf-Koßmann mit, dass die Crossstrecke am 14. Februar 2014 die erforderliche Genehmigung erhalten hatte. Weiter heißt es: „Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung erging mit Auflagen im Hinblick auf den Lärmschutz. So wurde unter anderem neben der Begrenzung der Betriebszeiten und der Einhaltung eines Immissionsrichtwertes an den maßgeblichen Immissionsorten in der Ortschaft Gödnitz auch die Nachweisführung über die Einhaltung des Immissionsrichtwertes auf Verlangen des Landkreises beauflagt.“

Verwaltung prüft Einhaltung der Auflagen

Aktuell will die Kreisverwaltung die Einhaltung der Auflagen überprüfen, teilt die Pressestelle weiter mit. „Die Motocross-Anlage wird auf Grundlage des Paragrafen 52 BImSchG im Rahmen des behördlichen Ermessens überprüft, insbesondere jedoch bei Beschwerden. Gegenwärtig ist beispielsweise die Überprüfung der Einhaltung des Immissionsrichtwertes an den maßgeblichen Immissionsorten in der Ortschaft Gödnitz durch eine Lärmmessung durch ein Ingenieurbüro beabsichtigt. Hierbei kommt es jedoch aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie zu einer zeitlichen Verzögerung.“

Sobald die Corona-Pandemie im öffentlichen Leben keine Rolle mehr spielt, dürfte die Lärmmessung erfolgen und der Behörde darüber Auskunft geben, ob die Bürger in Gödnitz mehr Lärm von der Anlage abbekommen, als sie ertragen müssten.

Zwar hat die Kreisverwaltung den Betrieb der Anlage unbefristet erteilt. Dennoch, schildert die Kreisverwaltung, gebe es einige Kriterien, die die Erlaubnis wieder erlöschen lassen. Vergleichbar ist dies mit der Zulassung bei einem Auto. Solange an dem Fahrzeug nichts verändert wird, gilt die Zulassung weiter. Werden dort aber Teile durch nicht erlaubte Anbauteile ersetzt, erlischt die Zulassung und das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Automatisch erlischt die Genehmigung für so eine Crossanlage, wenn sie über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nicht mehr genutzt wird. Der betreibende Verein muss also auch die Nutzung der Anlage regelmäßig nachweisen und die Crossanlage auch in den genehmigten Zustand erhalten. Denn mit jeder Nutzung, mit jedem Training sorgen die Reifen dafür, dass sich ein kleiner Teil der Erde bewegt. Damit das einst genehmigte Profil der Anlage erhalten bleibt, müssen die Vereinsmitglieder regelmäßig mit größerem Gerät die Erdmassen wieder dahin schieben, wo sie laut dem Plan hingehören. Regelmäßig gibt es daher Arbeitseinsätze.