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Gericht Mutter aus Zerbst stiehlt Baby-Milch

Eine 27 Jahre alte Zerbsterin, Mutter einer einjährigen Tochter, hat Lebensmittel gestohlen.

Von Andreas Behling 01.03.2018, 23:01

Dessau/Zerbst l Eine Packung Baby-Milch hatte die junge Frau am 28. Juni vorigen Jahres in einem Supermarkt in Zerbst entwendet. Auch Gemüsesaft und Duschgel gehörten zu ihrer Beute. Nichts von wirklich großem Wert. An der Kasse hätte die 27-Jährige für die Produkte 55,03 Euro bezahlen müssen. Weil sie jedoch einen Diebstahl verübte, sollte sie für acht Monate in Haft. Diese Strafe - am 1. November 2017 vom Amtsgericht Zerbst verhängt - hob am frühen Mittwochnachmittag die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau aber auf.

Die Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Johannes Becker schraubte das Strafmaß herunter. Obgleich im Register der Zerbsterin einschlägige Vorbelastungen vermerkt sind, hielt das Gericht eine für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Freiheitsstrafe für angemessen. Damit folgte es den Anträgen von Staatsanwalt Gunnar von Wolffersdorff und Verteidiger Sven Tamoschus.

Neben dem geringen Warenwert zog die Kammer zu Gunsten der Angeklagten das umfassende Geständnis ins Kalkül. Zudem wirkte sich positiv aus, dass die Produkte nicht beschädigt waren und zum Verkauf zurück ins Regal gestellt werden konnten. „Hinter der Tat steckte kein besonders hohes Maß an krimineller Energie“, kommentierte der Vorsitzende das Geschehen. Man nehme der Frau ab, dass sie in einem finanziellen Engpass steckte.

Auf der andere Seite mahnte Becker: „Sie müssen hart an sich arbeiten und Ihr Verhalten ändern.“ An der Angeklagten - „Ihr fehlt das Durchhaltevermögen“, meinte ein Bewährungshelfer - lasse sich die Tendenz beobachten, dass sie gern die Augen vor der Realität verschließe. Das aber könne fatal sein. Im schlimmsten Fall erreiche die Zerbsterin den Punkt, dass sie doch in den Knast wandern müsse. „Sie haben es in der Hand, ob Ihre heute einjährige Tochter dieses Wegsperren erlebt und dadurch traumatisiert wird“, erklärte der Richter.

Aus der Warte des Gerichts bewegt sich die Angeklagte auf sehr dünnem Eis. Dieses könne sehr schnell brechen. „Vor allem, wenn Sie weiterhin alle Zeichen der Warnung ignorieren. Nicht immer lösen sich die Probleme von allein“, sagte Johannes Becker. Der Vertreter der Anklagebehörde hatte zuvor das Urteil des Amtsgerichts als „eindeutig zu hart“ eingestuft. Von Wolffersdorff warf der Justiz vor, sich nicht tiefgründig mit der Biografie und aktuellen Situation der Frau beschäftigt zu haben.

„Da war etwas Arroganz im Spiel. Dass die gelernte Beiköchin inzwischen Mutter war, war unbekannt. Die Verhandlung in Zerbst dauerte laut Protokoll 17 Minuten. Außerdem stand ihr kein Pflichtverteidiger zur Seite“, begründete er seine Kritik. Ferner seien auch die vorherigen Diebstähle „absolute Bagatellen“ gewesen. Mal ging es um Kosmetika für 14,55 Euro, mal um Lebensmittel für 25,97 Euro, mal um zwei Bodys für 7,98 Euro. Und gehe man ehrlich an die Umstände heran, so der Staatsanwalt, dann mache die zum Teil sehr offene und ungeschützte Darbietung der Waren in den Geschäften die Arbeit von Dieben leicht. Am Ende habe die Zerbsterin nichts zu ihrer Bereicherung gestohlen. Deswegen benötige sie noch eine Chance.

Angesichts der bislang extrem holprigen Bewährungszeit, dass räumte von Wolffersdorff ein, komme indes eine erneute Geldstrafe nicht in Betracht. Die Frau müsse sich doch endlich irgendwie am Riemen reißen. Die Bewährungsstrafe sei ein deutliches Signal, dass ein „Weiter-So“ nicht akzeptiert werde. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zustande gekommen war es nicht ohne Schwierigkeiten. Am 16. Februar hatte es den ersten Versuch gegeben, zu einer Entscheidung zu finden. Damals rief ein Bekannter im Gericht an und teilte mit, dass die Frau erkrankt sei. Ein ärztliches Attest fehlte freilich. Dennoch waren sich alle Beteiligten einig, aus Gründen der Fairness einen zweiten Anlauf zu nehmen.