Klares Zeichen gegen Amtsbeleidigung Polizist am Amtsgericht Zerbst beschimpft: Angeklagter muss ins Gefängnis
Der Angeklagte hatten einen Polizisten aus Zerbst nach seiner Gerichtsverhandlung beschimpft und muss nun mit den Konsequenzen leben. Wieso das Gericht damit ein klares Zeichen setzen will.
19.01.2025, 15:45
Dessau/Zerbst. - Die schriftliche und auch mündliche Entschuldigung, die ein Angeklagter einem in Zerbst lebenden Polizisten übermittelte, hat am Donnerstagvormittag Wirkung gezeigt. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau reduzierte die wegen einer Beleidigung verhängte Haftstrafe von fünf auf drei Monate. „In dem Fall liegt eine tätige Reue vor“, erklärte der Kammervorsitzenden Andreas van Herck vor Gericht.