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Von Messies und Mietnomaden Problem-Mieter sind bei der Zerbster Bau- und Wohnungsgesellschaft die Ausnahme

Von Daniela Apel 25.04.2021, 11:00
Mitunter kommt es vor, dass Vermieter mit völlig vermüllten und verdreckten Wohnungen konfrontiert werden. Bei der BWZ sind Räumungen wegen Verwahrlosung die Ausnahme.
Mitunter kommt es vor, dass Vermieter mit völlig vermüllten und verdreckten Wohnungen konfrontiert werden. Bei der BWZ sind Räumungen wegen Verwahrlosung die Ausnahme. Foto: Daniela Apel

Zerbst

Die Wenigsten mieten eine Wohnung mit dem Hintergedanken, dafür kein Geld zu zahlen. Im Gegenteil. Vielmehr handelt es sich um Einzelfälle, die das Räderwerk aus Mahnungen, Anwaltsschreiben und Räumungsklagen in Gang setzen. Das bestätigt Daniela Kock. Sie ist die Geschäftsführerin der kommunalen Bau- und Wohnungsgesellschaft Zerbst, kurz BWZ. Diese bewirtschaftet gut 1400 Wohnungen im eigenen Bestand. Außerdem verwaltet die BWZ im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages weitere Wohnungen für die Barbyer Wohnungsbaugesellschaft.

Wie Daniela Kock sagt, kommt es eher selten vor, dass Mietrückstände entstehen. Am häufigsten passiere das, wenn Mieter die Miete nicht selbst zahlen und versäumen, sich um Folgeanträge für die Übernahme der Mietzahlung beim Amt zu kümmern. „Dann versuchen wir über persönliche Kontaktaufnahme die Gründe des Rückstandes zu erfragen, um auf besondere Gegebenheiten einzugehen“, sagt sie. Insofern ein Betreuer für den Mieter eingesetzt sei, vereinfache dies die Bearbeitung. „Manchmal regen wir auch eine Betreuung mit den örtlichen Zuständigkeiten an.“

Fristlose Kündigung nach Zahlungsverzug

Daniela Kock gesteht allerdings auch ein, dass es durchaus Mieter gibt, die weder zahlen, noch zu erreichen sind. „In diesen Fällen steht uns nach zweimaligem Ausbleiben der Mietzahlung das Mittel der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzug zu“, erklärt sie. Wenn der Mieter trotzdem nicht auszieht und sich weiterhin nicht verpflichtet fühlt, den Rückstand auszugleichen, erfolgt die Räumungsklage. „Diese endet mit der Zwangsräumung“, schildert die BWZ-Geschäftsführerin das Prozedere.

Die Kosten hierfür würden nach dem Streitwert der Klage, der Jahresnettomiete, den Anwaltskosten und den Kosten für den Gerichtsvollzieher berechnet. „In Summe liegen diese bei rund 1000 bis 2000 Euro“, nennt sie konkrete Zahlen. Um sich vor möglicherweise ausbleibenden Mietzahlungen im Vorfeld zumindest etwas abzusichern, werden grundsätzlich alle Wohnungsinteressenten mittels Auskunft, Bescheinigungen usw. auf ihre Solvenz geprüft, wie Daniela Kock erklärt.

Verwahrloste Wohnungen sind Einzelfälle

Mitunter geschieht es, dass Wohnungen völlig zugemüllt werden. „Räumungen wegen Verwahrlosung haben schon stattgefunden“, sagt die BWZ-Geschäftsführerin. Dabei handele es sich allerdings um Einzelschicksale, wie sie betont. „Gott sei Dank haben wir hier hilfreiche Hinweise von Nachbarn, Handwerkern oder Messdienstleistern über den Zustand der Wohnungen erhalten“, sagt Daniela Kock.

„Messis haben wir bisher nicht bemerkt“, ergänzt sie. Dabei handelt es sich um Menschen, die zwanghaft Gegenstände sammeln und sich nicht von ihnen trennen können. Im schlimmsten Fall kann das so weit führen, dass die Wohnungen vollständig vermüllt sind und nicht mehr betreten werden können.

Chaotische Zuständen deuten auf Erkrankung

Beides – das Messie-Syndrom wie auch das Vermüllungssyndrom – sind Ausdruck einer psychischen Erkrankung. Laut Ärzteblatt geht die Selbsthilfegruppe „Anonyme Messies“ davon aus, dass es in Deutschland mehr als 1,8 Millionen Menschen gibt, die mit solchen chaotischen Zuständen leben. 

Mietnomaden hingegen mieten eine Wohnung oder ein Haus von vornherein mit dem Vorsatz, niemals die vereinbarte Miete zu zahlen. Meist verlassen sie das Mietobjekt erst im Zuge einer Räumungsklage, wobei sich die Räume dann oft in einem unbewohnbaren Zustand befinden.