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Freiheitsstrafe auf Bewährung Schärferes Urteil: Zerbster legt Berufung ein und wird dann nochmal handgreiflich

Ein 42-jähriger Angeklagter aus Zerbst muss nach seiner Berufung ein härteres Urteil verkraften. Denn in der Zwischenzeit ist er wieder handgreiflich geworden.

Von Andreas Behling 10.02.2025, 06:45
In Dessau wurde ein Zerbster wegen Körperverletzung verurteilt.
In Dessau wurde ein Zerbster wegen Körperverletzung verurteilt. Foto: picture alliance / dpa Karl-Josef Hildenbrand

Dessau/Zerbst - Ein Mann aus Zerbst ist am frühen Donnerstagnachmittag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Die Verbüßung der Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre Außerdem muss der 42-Jährige einen Geldbetrag in Höhe von 400 Euro an die Deutsche Stiftung für wertorientiertes Handeln mit Sitz in Berlin zahlen. Dies kann er in monatlichen Raten von je 50 Euro tun.