1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Selbstjustiz nach mutmaßlicher Vergewaltigung in Wittenberg: Haftstrafen für Angeklagte

Gericht Selbstjustiz nach mutmaßlicher Vergewaltigung in Wittenberg: Haftstrafen für Angeklagte

In einer Gartenlaube wurde ein Opfer von zwei Personen übel zugerichtet und überlebte nur knapp. Das Landgericht in Dessau verhängte deswegen Haftstrafen für die beiden Angeklagten.

Aktualisiert: 13.01.2022, 09:25
Vor dem Landgericht in Dessau wurde ein besonders schwerer Fall der Selbstjustiz verhandelt.
Vor dem Landgericht in Dessau wurde ein besonders schwerer Fall der Selbstjustiz verhandelt. Symbolfoto: dpa

Dessau/Wittenberg (vs) - Brutaler Angriff auf einen Wittenberger in dessen Gartenlaube nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung: Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau hat am 12. Januar gegen einen 40-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten verhängt.

Eine 19-jährige Mittäterin ist zu einer Jugendstrafe von 7 Jahren verurteilt worden. Ferner ist die Unterbringung beider Angeklagter in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden, berichtet das Gericht in einer Pressemitteilung. Was war passiert?

Das Gericht hat es im Ergebnis der Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Täter dem späteren Geschädigten in den Mittagsstunden des 7. Mais 2021 in dessen Gartenlaube in Wittenberg aufgelauert haben. Bei seinem Erscheinen zwang ihn der Angeklagte mit vorgehaltenem Messer, in die Laube einzutreten. Im Verlaufe des Tatgeschehens fügte die Mitangeklagte dem infolge mehrerer Faustschläge auf der Terrasse zu Boden gegangenen Geschädigten mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 30 Zentimetern mehrere Stichverletzungen am Fuß und am Oberschenkel zu.

Mutmaßliche Vergewaltigung Auslöser der Tat

Das Opfer erlitt darüber hinaus Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers, von denen nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, von welchem der beiden Täter sie ausgingen. Im Anschluss zogen die Angeklagten das Opfer in die Gartenlaube und zwangen es, ein in Flüssigkeit aufgelöstes Schmerzmittel zu trinken. Beim Verlassen des Tatorts nahmen sie 250 Euro an Bargeld, ein Mobiltelefon und eine Kettensäge mit.

Hintergrund des Tatgeschehens war offenbar der Vorwurf, der Geschädigte habe wenige Tage zuvor gemeinsam mit weiteren Mittätern die Angeklagte vergewaltigt. Das lebensgefährlich verletzte Opfer wurde kurz nach der Tat zufällig durch einen Zeugen entdeckt und konnte durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden.

Die Kammer hat dem Geschädigten zudem 20.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.