Was es bezüglich der Pandemie zu wissen gibt Testpflicht gilt nur bei größeren Veranstaltungen: Landkreis Anhalt-Bitterfeld informiert über derzeit geltende Corona-Regeln
Obwohl der Inzidenzwert in Anhalt-Bitterfeld über 35 liegt, wird es keine Verschärfung der Corona-Regelungen im Landkreis geben. Einzig Veranstaltungen mit über 50 Personen werden jetzt strenger geregelt. Gastronomen können sich zwischen dem neuen 2G-Modell und dem bisherigen 3G-Modell entscheiden.

Köthen/Zerbst (vs) - Trotz des derzeitigen Überschreitens des Inzidenzwertes von 35 verschärft der Landkreis Anhalt-Bitterfeld seine Corona-Regelungen vorerst nicht. Darüber informierte Kreissprecher Udo Pawelcyzk in einer Pressemitteilung. Hintergrund sei, dass die Infektionsrate laut aktueller Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt allein nicht mehr ausschlaggebend ist. Auch die Auslastung der Krankenhäuser, die Schwere der Krankheitsverläufe sowie die Impfquote seien zu betrachten. Deshalb werden die Lockerungen bei der Testpflicht fortgesetzt.
Einzig Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen unterliegen demnach nach jetzigem Stand der Testpflicht. Von dieser ausgenommen hingegen sind nach wie vor unter anderem die Innen- und Außengastronomie, Trauungen und Bestattungen, Einzelhandel und Einkaufszentren, der öffentliche Nah- und Fernverkehr, der Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen oder auch körpernahe Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik, Nagelstudio, Massage- und Fußpflegepraxen, Piercing- und Tattoostudios. Bestehen bleiben die Anwesenheitsnachweise zur Kontaktnachverfolgung sowie die Maskenpflicht, wie der Kreissprecher ausführt.
Bei Verstößen folgen Bußgelder
Gastronomen und Veranstalter können sich alternativ für das neue 2G-Modell entscheiden, bei dem nur genesene und geimpfte Personen sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren eingelassen werden. Dafür entfallen Maskenpflicht, Testpflicht sowie Abstandsregelungen und Personenbegrenzungen. Eine Anzeige unter www.lsaurl.de/Anzeige-2-G-Zugangsmodel genügt. Daneben behält das bisherige 3G-Modell, das Getestete und Ungeimpfte miteinbezieht, unter Einhaltung der Corona-Einschränkungen weiter seine Gültigkeit. Wie Pawelczyk ausführte, wird das Gesundheitsamt wieder verstärkt die Einhaltung der Verordnung sowie die Testpflicht kontrollieren. Bei Verstößen folgen Bußgelder.
Der Landkreis wird weiterhin eine 14-tätige Isolation für Corona-Infizierte geltend machen. Bei schweren Krankheitsverläufen wird am Ende der Isolierung ein PCR-Test durchgeführt. Bei leichten Krankheitsverläufen oder Verläufen ohne Krankheitssymptome (asymptomatisch) erfolgt zum Ende der Isolation ein Antigen-Schnelltest.