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Corona-Notbremse Verschärfte Corona-Einschränkungen gelten für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und Zerbst ab 4. Mai

03.05.2021, 14:21
Auch in Anhalt-Bitterfeld werden Geschäfte nun komplett geschlossen. Der Inzidenz-Wert liegt bereits seit drei aufeinander folgenden Tagen über 150. Die Notbremse gilt ab sofort.
Auch in Anhalt-Bitterfeld werden Geschäfte nun komplett geschlossen. Der Inzidenz-Wert liegt bereits seit drei aufeinander folgenden Tagen über 150. Die Notbremse gilt ab sofort. dpa

Ab Dienstag, 4. Mai, gelten verschärfte Maßnahmen hinsichtlich des Infektionsschutzes im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. Das teilte der Landkreis am Montagnachmittag in einem Schreiben mit. Dieser habe festgestellt, dass der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150 überschritten hat. Daher gelten ab 4. Mai folgende Einschränkungen.

Der Besuch von Ladengeschäften sei mit Terminbuchung und Testung nicht mehr erlaubt.

Maßnahmen erst aufgehoben, wenn Inzidenz fünf Tage lang unter 150 bleibt

Die Abholung vorbestellter Waren beispielsweise im Internet bleibt dagegen weiterhin möglich. Das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften der Direktvermarktung, Drogerien, Apotheken, Buchhandlungen und weiteren sei weiterhin möglich. Möglich bleibe auch der Besuch beim Friseur und der Fußpflege, jedoch nur mit negativem Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, heißt es weiter.

Die verschärften Maßnahmen werden erst behoben, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 150 unterschreitet.