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Landgericht Dessau-Roßlau Von Liebesbriefen bis zur Todesdrohung - Urteil für Stalker aus Zerbst steht jetzt endgültig fest

Ein verurteilter Stalker aus Zerbst hatte auf ein milderes Urteil gehofft - vergeblich.

Von Andreas Behling 27.04.2024, 07:30
Im Dezember 2023 fiel gegen einen Stalker aus Zerbst ein hartes Urteil - offen war bislang, ob eine Revision vorm Bundesgerichtshof Erfolg hat.
Im Dezember 2023 fiel gegen einen Stalker aus Zerbst ein hartes Urteil - offen war bislang, ob eine Revision vorm Bundesgerichtshof Erfolg hat. Foto: Uli Deck/dpa

Dessau/Zerbst - Gefangen im Liebeswahn und von Einsicht keine Spur, stattdessen stellt der Zerbster eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit dar – entsprechend fiel das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau aus, vor dem der vorbestrafte Stalker angeklagt war.