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Frist zur Anzeigepflicht läuft aus Waffengesetz: Zum 1. September 2021 verlieren verschiedene Übergangsregelungen ihre Gültigkeit

Zum 1. September 2020 wurden durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz erhebliche Änderungen des Waffenrechts in Kraft gesetzt. Unter anderem auch die Vorschriften zu „großen“ Magazinen, zu den Salutwaffen und den Dekorationswaffen. Wie die Landkreisverwaltung Anhalt-Bitterfeld mitgeteilt hat, laufen die damit verbundenen Übergangsvorschriften und Anzeigepflichten zum 1. September 2021 aus.

21.08.2021, 03:00
Zum 1. September 2020 wurden durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz erhebliche Änderungen des Waffenrechts in Kraft gesetzt.
Zum 1. September 2020 wurden durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz erhebliche Änderungen des Waffenrechts in Kraft gesetzt. Foto: picture alliance/dpa

Zerbst (vs) - Zum 1. September 2020 wurden durch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz erhebliche Änderungen des Waffenrechts in Kraft gesetzt. Unter anderem auch die Vorschriften zu „großen“ Magazinen, zu den Salutwaffen und den Dekorationswaffen. Wie die Landkreisverwaltung mitgeteilt hat, laufen die damit verbundenen Übergangsvorschriften und Anzeigepflichten zum 1. September 2021 aus.